Kommentar |
Das Examensrepetitorium Öffentliches Recht dient der Wiederholung und Vertiefung des examensrelevanten Stoffs. In diesem Semester ist die Veranstaltung schwerpunktmäßig dem Allgemeinen Verwaltungsrecht sowie dem Staats- und Europarecht gewidmet.
In jeder Sitzung des Repetitoriums werden zwei längere Fälle auf Examensniveau besprochen. Trainiert werden dadurch Grundfähigkeiten (Sachverhaltsanalyse, Subsumtionstechnik, Klausurtaktik, Argumentation); wiederholt wird der fallspezifisch behandelte Rechtsstoff.
Der Abdeckung des gesamten examensrelevanten Prüfungsstoffs dienen jeweils zwei Theorieblöcke. Auf der Grundlage der zuvor im Eigenstudium erworbenen Kenntnisse (vgl. dazu die jeweilige Lektüreempfehlung) werden darin examensrelevante Problemschwerpunkte behandelt; die Fragen im Rahmen der Theorieblöcke dienen zugleich der frühzeitigen Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.
Ein Ablaufplan mit Lektüreempfehlungen zu den einzelnen Sitzungen ist auf der Internetpräsenz des Lehrstuhls abrufbar. |
Literatur |
Hakenberg, Europarecht, 9. Auflage, München 2021; Herdegen, Europarecht, 22. Auflage, München 2020; Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Auflage, München 2021; Manssen, Staatsrecht II, 18. Aufl. 2021; Schroeder, Grundkurs Europarecht, 6. Auflage, München 2019; Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 20. Auflage, München 2020; Maurer, Staatsrecht I; 7. Aufl. 2021; Schwerdtfeger/Schwerdtfeger, Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung, 15. Aufl. 2018; Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 12. Auflage, München 2021. |