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PRAESENZ (PRESENCE): Einführung in das Umweltenergierecht - Einzelansicht

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Grunddaten
Veranstaltungsart Vorlesung Langtext
Veranstaltungsnummer 191713 Kurztext
Semester WS 2021 SWS 1
Teilnehmer 1. Platzvergabe 0 (manuelle Platzvergabe) Max. Teilnehmer 2. Platzvergabe 20
Rhythmus keine Übernahme Studienjahr
Credits für IB und SPZ
E-Learning
Hyperlink
Sprache Deutsch
Belegungsfrist Zur Zeit keine Belegung möglich
Abmeldefristen
Nach Zulassung ist eine Abmeldung nur durch den Dozenten möglich.

Nach Zulassung ist eine Abmeldung auch durch den Teilnehmer möglich.

Nach Zulassung ist eine Abmeldung nur durch den Dozenten möglich.
Termine Gruppe: 0-Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Lehrperson (Zuständigkeit) Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer 2. Platzvergabe
Einzeltermine anzeigen Mi. 13:15 bis 18:00 Einzel-V. 10.11.2021 bis
10.11.2021
Carl-Zeiß-Straße 3 - SR 309   findet statt  
Einzeltermine anzeigen Mi. 13:15 bis 18:00 Einzel-V. 17.11.2021 bis
17.11.2021
Bachstrasse 18 - SR Bachstraße 18k (Raum 042)   findet statt  
Einzeltermine ausblenden Mi. 13:15 bis 18:00 Einzel-V. 24.11.2021 bis
24.11.2021
Bachstrasse 18 - SR Bachstraße 18k (Raum 042)   findet statt  
Einzeltermine:
  • 24.11.2021
Gruppe 0-Gruppe:



Zugeordnete Personen
Zugeordnete Personen Zuständigkeit
Kahl, Hartmut , Dr. verantwortlich
Franzl, Regina organisatorisch
Zuordnung zu Einrichtungen
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Inhalt
Kommentar

Umweltenergierecht als Teilbereich des Klimaschutzrechts umschreibt die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Wandel der Energieversorgung entsprechend der Notwendigkeiten des Klimaschutzes und dem schonenden Umgang mit Ressourcen steuern. Dazu gehören die Vorschriften für den Ausbau der erneuerbaren Energien in den Bereichen Elektrizität, Wärme/Kälte und Mobilität ebenso wie die Normen, mit denen eine Reduktion des Energieverbrauchs erreicht werden soll, etwa durch Energieeffizienz und -suffizienz. Hinzu kommen Instrumente zur Bepreisung von Treibhausgasemissionen und zum geordneten Ausstieg aus der konventionellen Energieerzeugung und -nutzung.

Das Umweltenergierecht besteht aus einer Vielzahl von Gesetzen und Normen und ist eine Querschnittsmaterie mit Rechtsquellen auf völkerrechtlicher, europarechtlicher und mitgliedstaatlicher Ebene.

Literatur

W. Kahl, Schwerpunktbereich - Einführung in das Umweltenergierecht, JuS 2010, S. 599-604;
Sailer, Klimaschutzrecht und Umweltenergierecht - Zur Systematisierung beider Rechtsgebiete, NVwZ 2011, S.  718-723;
Franzius, Das Paris-Abkommen zum Klimaschutz, ZUR 2017, S. 515-524;
Nückel, Rechtlicher Charakter des Pariser Übereinkommens – hard law oder soft law?, ZUR 2017, S. 525-531;
Saurer, Klimaschutz global, europäisch, national – Was ist verbindlich?, NVwZ 2017, 1574-1579;
Schilderoth/Papke
, Strukturelemente der Landesklimaschutzgesetze, Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 42 vom 27.05.2019, abrufbar unter www.stiftung-umweltenergierecht.de;
Stäsche, Entwicklungen des Klimaschutzrechts und der Klimaschutzpolitik 2019-2021, EnWZ 2021, S. 151-161;
BVerfG, Beschl. v. 24.3.2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20, EnWZ 2021, S. 268-275 mit Anm. Kahl.

Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WS 2021 , Aktuelles Semester: SoSe 2024

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