Den Gegenstand dieser Vorlesung bilden das europäische und das deutsche Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht). Das Kartellrecht schützt die Freiheit und die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs zwischen Unternehmen. Es steht in einem engen Sachzusammenhang mit dem Recht gegen unlauteren Wettbewerb (Lauterkeitsrecht) und richtet sich gegen Praktiken, die den wirtschaftlichen Wettbewerb verhindern, beschränken oder verfälschen. Die Vorlesung blickt auf die drei Säulen des materiellrechtlichen Schutzes vor wettbewerbsschädlichen Verhaltensweisen:
- Kartellverbot, Art. 101 AEUV und § 1 GWB (Beispiel: Schutz vor Preisabsprachen),
- Verbot des missbräuchlichen Verhaltens, Art. 102 AEUV und §§ 18 ff. GWB (Beispiel: Schutz vor Diskriminierungen durch marktbeherrschende Unternehmen),
- Grundzüge der Zusammenschlusskontrolle, FKVO und §§ 35 ff. GWB (Beispiel: Fusion von zwei Unternehmen).
Darüber hinaus gibt die Vorlesung einen Einblick in die behördliche und private Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht. Besondere Aufmerksamkeit gilt insbesondere den kartellrechtlichen Herausforderungen in der Digitalökonomie (Beispiel: Online-Plattformen).
In der Veranstaltung wird eine Abschlussklausur für das Schwerpunktbereichsstudium angeboten. Studierende anderer Studiengänge (z. B. Magisterstudium, Zertifikatsprogramm Energierecht) können entweder ebenfalls die Klausur mitschreiben oder alternativ eine mündliche Prüfung ablegen.
Um auf die veranstaltungsbegleitenden Materialien zugreifen zu können, ist eine Belegung der Veranstaltung über Friedolin erforderlich. |