Kommentar |
Das Betriebsverfassungsrecht hat die Beteiligung der Arbeitnehmerschaft an Arbeitgeberentscheidungen im Betrieb durch die im BetrVG vorgesehenen Organe – insbesondere durch den Betriebsrat – zum Gegenstand. Nach einem Überblick zur Geschichte der Betriebsverfassung werden die Organisation der Betriebsverfassung (Anwendungsbereich, Organe der Betriebsverfassung, Wahl, Arbeit und Haftung des Betriebsrats) sowie die materiellen Beteiligungsrechte (Allgemeine Grundsätze, Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten) behandelt. |