Die Veranstaltung ermöglicht den Erwerb des sog. „großen Scheines“ im Bürgerlichen Recht. Die erfolgreiche Teilnahme an der Übung setzt das Bestehen der Zwischenprüfung und der Probehausarbeit sowie fortgeschrittene Kenntnisse des Schuldrechts und des Sachenrechts voraus. Gegenstand der Übung sind zudem Fragestellungen aus dem Familien- und Erbrecht. In den Besprechungsstunden steht die Methodik der Fallbearbeitung im Vordergrund. |