Kommentar |
Infolge der Internationalisierung der Rechtsordnung kommt auch eine innerstaatliche juristische Tätigkeit immer seltener ohne Kenntnisse der einschlägigen völkerrechtlichen Regeln aus. Daher richtet sich diese Pflichtveranstaltung an alle Studierenden. Sie gibt einen systematischen Überblick über die Gegenstände des Völkerrechts, insbesondere die Identifizierung völkerrechtlicher Regeln, die Rechtserzeugungsverfahren des Völkerrechts, die Folgen der Verletzung völkerrechtlicher Regeln, die Aufteilung der Welt nach völkerrechtlichen Regeln, die Organisation internationaler Kooperation, die völkerrechtliche Regelung zwischenstaatlicher Konflikte, humanitäres Völkerrecht und völkerrechtliche Regelungen zum Schutz des Einzelmenschen. |
Literatur |
von Arnauld, Völkerrecht, 4. Aufl. 2019; Graf Vitzthum/Proelß (Hrsg.), Völkerrecht, 8. Aufl. 2019; Herdegen, Völkerrecht, 20. Aufl. 2021; Ipsen (Hrsg.), Völkerrecht, 7. Aufl. 2018; Klabbers, International Law, 2. Aufl. 2017; Krajewski, Völkerrecht, 2. Aufl. 2019; Peters/Petrig, Völkerrecht: Allgemeiner Teil, 5. Aufl. 2020; Stein/von Buttlar/Kotzur, Völkerrecht, 14. Aufl. 2017. |