Kommentar |
Die vierstündige Vorlesung beschäftigt sich mit den zentralen Straftatbeständen des Besonderen Teils des StGB, d. h. der Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte (z. B. Mord, Totschlag und Körperverletzung) sowie gegen das Eigentum und Vermögen (z. B. Diebstahl, Raub und Betrug). Die einzelnen Tatbestandskomplexe werden systematisch dargestellt, sowie anhand konkreter Beispielsfälle, die vorrangig der höchstrichterlichen Rechtsprechung entnommen sind, vermittelt.
Die Vorlesung wendet sich auch an Studierende des Fachs „Wirtschaft/Recht“ sowie an Nebenfachstudierende nach Maßgabe des jeweiligen Prüfungsrechts. Am Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur für Studierende im Hauptfach sowie eine gesonderte Klausur für Lehramts- und Bachelorstudenten gestellt werden.
Das Vorlesungsskript wird sukzessive auf der zugehörigen Seite bei Moodle bereitgestellt. Der reduzierte Lernstoff für Lehramts- und Bachelorstudenten wird besonders ausgewiesen. Bitte beachten Sie stets die aktuellen Hinweise auf Moodle sowie auf der Homepage des Lehrstuhls.
Begleitend zur Vorlesung bieten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der strafrechtlichen Lehrstühle Arbeitsgemeinschaften an, in denen der Stoff anhand von Fällen wiederholt und die Klausurentechnik vermittelt wird. Der Besuch dieser Arbeitsgemeinschaften wird daher nachdrücklich empfohlen. |
Literatur |
Eisele, BT-1, 5. Aufl. 2019 und BT-2, 5. Aufl. 2019; Kindhäuser/Schramm, BT-1, 10. Aufl. 2021 und Kindhäuser/Böse, BT-2, 11. Aufl. 2020; Küper/Zopfs, Definitionen mit Erläuterungen, 10. Aufl. 2018; Rengier, BT-1, 23. Aufl., 2021 und BT-2, 22. Aufl. 2021; Schramm, BT-2, 2. Aufl. 2020; Wessels/Hettinger/Engländer, BT-1, 45. Aufl. 2021; Wessels/Hillenkamp/Schuhr, BT-2, 44. Aufl. 2021. |