Kommentar |
Während und nach dem Ersten Weltkrieg kam es zum Zusammenbruch vieler europäischer Monarchien. Neben den politischen Umwälzungen führte das auch zur Frage, wie mit dem Eigentum der Herrscherhäuser umzugehen sei. Das berührte neben einer juristischen Frage nach dem rechtlichen Status dieses Eigentums auch politische Fragen nach Verteilungsgerechtigkeit. Dieses Seminar untersucht den Umgang mit dem Eigentum der Herrscherhäuser im Vergleich: In der Weimarer Republik blieben die Eigentumsansprüche der Hohenzollern bestehen und inspirierten etwa im Rahmen der Volksabstimmung über die Fürstenenteignung 1926 auch oppositionelle Bewegungen und Formen der direkten Demokratie. Österreich hingegen beschloss nach dem Zusammenbruch der k. u. k. Monarchie weitreichende Gesetze, die neben der politischen Entmachtung auch die wirtschaftliche Enteignung der Habsburger zur Folge hatten. Das Seminar untersucht diese unterschiedlichen Entwicklungen, bietet aktuelle Anknüpfungspunkte zur Debatte über die Rückgabe des nach 1945 enteigneten Hohenzollern-Vermögens und stellt die Frage, wieso in Österreich ähnlich öffentlich geführte Debatten über die Rückgabe des ehemaligen Habsburger-Eigentums bislang ausgeblieben sind.
Einführende Literatur: N.N. |