Kommentar |
Einführung: 20.04.21 10-11h
Gieler, Wolfgang
Die Entwicklungszusammenarbeit ausgewählter Staaten im Vergleich ist zentraler Gegenstand des Seminars. Bis heute werden die nationalstaatlichen Entwicklungspolitiken kaum koordiniert und auch die nichtstaatlichen Organisationen zahlreicher Staaten unterhalten in ihrer entwicklungspolitischen Arbeit Vor-Ort so gut wie keine Beziehungen miteinander. Grundlegend wird über die geleistete Entwicklungszusammenarbeit ausgewählter Staaten zunächst thematisiert. Hier werden neben den traditionellen Akteuren (u.a. GB/Frankreich/USA) auch die neuen Akteure (u.a. Brasilien/China/Türkei) mit einbezogen. Die Möglichkeiten und Grenzen von Entwicklungszusammenarbeit (sowohl in Theorie als auch Praxis) sollen verglichen werden, um Ergebnissen über die Bedingungen des Erfolgs oder Misserfolgs von entwicklungspolitischer Arbeit zu gelangen.
Durchgeführt wird das Seminar als externe Blockveranstaltung neben einer grundlegenden Einführung in Jena (20.04.) 10-11h. Sämtliche organisatorische, weitere inhaltliche Fragen sowie Termin des externen Blocks werden während der Einführung am 20.04. besprochen. |
Literatur |
Einführende Literatur:
(1) Ehlers, Torben Ehlers (2017) Kultur, Entwicklung und „Cultural Turn“ Ursprung, Bedeutung und Wandel von euro- und ethnozentrischem Kulturverständnis im Kontext liberaler Entwicklungs- und Modernisierungstheorien, Baden-Baden.
(2) Gieler, Wolfgang & Schwarz, Martin (2020) Entwicklungszusammenarbeit im europäischen Verglich. Eine grundlegende Einführung in die Politik ausgewählter Staaten. 2.Auflage, Berlin .
(3) Schöneberg, Julia (2015) NGOs: Development actors as agents for alternatives to development? Exploring the case of Haiti. ZEF Research in Brief, Zentrum für Entwicklungsforschung, Bonn.
(4) Ziai, Aram (2014) Im Westen nichts Neues?: Stand und Perspektiven der Entwicklungstheorie., Baden-Baden. |
Bemerkung |
Hinweis:
„Wer die erste Sitzung der Lehrveranstaltung versäumt, ohne sich vorher schriftlich oder persönlich zu entschuldigen, kann den Anspruch auf einen Platz in der LV verlieren, wenn es mehr Interessenten als Plätze gibt. Dies gilt ungeachtet der Platzzuweisung durch Friedolin und ist im Einklang mit der grundsätzlichen Aufhebung der Anwesenheitspflicht.” |