Kommentar |
Das Seminar knüpft zum einen an die Vorlesung Cybercrime aus dem Wintersemester an. Zum anderen sollen darüber hinaus auch einzelne aktuelle strafprozessuale Fragen aus der Praxis Thema einer Seminararbeit sein. Es ist momentan geplant, das Seminar als Blockseminar im Juni 2021 in den Dornburger Schlössern durchzuführen, soweit dies nach der aktuellen Corona-Lage zulässig ist. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Seminarvorbesprechung zu Beginn des Sommersemesters. Bitte beachten Sie dazu auch die jeweils aktualisierten Informationen auf der Homepage des Lehrstuhls von Prof. Dr. Schramm sowie den Aushang am Lehrstuhl mit dem Anmeldeformblatt für das Seminar. Das Seminar ist Teil des Schwerpunktbereichsstudiums im Bereich 5 „Kriminalwissenschaften“. |
Literatur |
Bär, Computer- und Internetkriminalität, in: Wabnitz/Janovsky/Schmitt, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 5. Aufl. 2019, Kap. 15 und Kap. 28 Graf/Jäger/Wittig-Bär, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Kommentierung zu §§ 303a – 303b StGB Kochheim, Cybercrime und Strafrecht in der Informations- und Kommunikationstechnik: Cybercrime und IuK-Strafrecht, 2. Aufl. 2018 Achenbach/Ransiek/ Rönnau (Hrsg.), Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl. 2019 Schramm, Strafrecht Besonderer Teil 1, Eigentums- und Vermögensdelikte, 2017 Tiedemann, Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl. 2017 Wittig, Wirtschaftsstrafrecht, 4. Aufl. 2017 KMR-StPO-Bär, Kommentierungen zu §§ 100a – 101b und 110d StPO |