Kommentar |
Nach Art. 140 Grundgesetz ist den Kirchen das Selbstbestimmungsrecht innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes verfassungsrechtlich verbürgt. Was beinhaltet das Selbstbestimmungsrecht in theologischer und (kirchen)rechtlicher Sicht? Welches sind die staatlicherseits durch Recht und Politik gesetzten Grenzen? In diesem Spannungsverhältnis haben die Kirchen ihr Handeln nach Maßgabe rechtlicher Regelungen zu gestalten. Auf allen Ebenen kirchlicher Strukturen (von der Kirchengemeinde bis zur Landeskirche) und im persönlichen Leben (von der Taufe bis zum Begräbnis) sowie in den Beziehungen zum Staat und zur Gesellschaft spielt das (Staats)Kirchenrecht eine zentrale Rolle. Die Studierenden lernen in dieser einführenden Veranstaltung wesentliche Regelungen des geltenden Kirchenrechts kennen und erhalten Einblicke in aktuelle politische Kirchenrechtsdebatten. Die juristische Perspektive ermöglicht neue Aspekte für das Verständnis theologischer Intentionen und seiner gesellschaftlichen Bezüge. Thema der Veranstaltung sind u.a. die Geschichte des Staatskirchenrechts, die individuelle Glaubensfreiheit (Art. 4 Grundgesetz), die kollektive und die korporative Religionsfreiheit sowie die staatskirchenrechtlichen Festlegungen des Grundgesetzes, außerdem das Kirchenmitgliedschaftsrecht, die Ordnung der Kirchengemeinden und die Strukturen kirchlicher Verfassung. Die aktuelle Rechtslage wird anhand von Urteilen und Beispielen aus der Praxis unter Einbeziehung der gesellschaftlichen Situation erläutert. Außerdem erfahren die Teilnehmenden Grundlegendes über die theologische Dimension des Kirchen- und Staatskirchenrechts. |