Kommentar |
Der Kurs, der als zweiteilige Blockveranstaltung von insgesamt 5 Tagen in Form einer Hybridveranstaltung durchgeführt wird, soll Examenskandidaten dazu dienen, den examensrelevanten Stoff, zusammengefasst nach Schwerpunkten zu wiederholen. Ein Hauptaugenmerk liegt auf der Behandlung von examenstypischen Klausurproblemen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung. Zugleich dient die Veranstaltung der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung, da durch das Frage-Antwort-Spiel die mündliche Prüfungssituation geübt werden kann.
Die Veranstaltung beginnt mit einem Überblick über die wichtigsten zivilprozessualen Prüfungsschwerpunkte (Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren) und deren Einkleidung in die Klausur. Im Anschluss werden alle 5 Bücher des BGB behandelt, wobei im Sommersemester das Sachenrecht und Erbrecht im Mittelpunkt des materiellen Rechts stehen sollen. Der Allgemeine Teil und das Schuldrecht werden ebenfalls behandelt. |