Kommentar |
In der Vorlesung werden die rechtlichen Grundlagen des öffentlichen Sachenrechts behandelt und am Beispiel des öffentlichen Straßenrechts näher dargelegt. Ausführlich werden die Entstehung, der Inhalt und die Beendigung des öffentlich-rechtlichen Statuts erörtert, ebenso das Recht der öffentlichen Anstalten. Das öffentliche Straßenrecht, das eine ebenfalls examensrelevante besondere Ausformung des Rechts der öffentlichen Sachen darstellt, soll als Referenzgebiet des öffentlichen Sachenrechts Widmung, Gemeingebrauch und Sondernutzung näher erläutern. |