Kommentar |
Das Seminar behandelt aktuelle Themen des deutschen und europäischen öffentlichen Wirtschafts-, des Energie- und des Umweltrechts. Es können sowohl Grundlagen- als auch Schwerpunktseminararbeiten (SB 4) verfasst werden. Wer sich für ein Thema aus dem Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts entscheidet, kann sich dies auch für den Schwerpunktbereich Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht (SB 2) anrechnen lassen. Entsprechendes gilt für Themen mit besonderem Bezug zum Europarecht für den Schwerpunkt Internationales Recht (SB 6). Für Themen mit energierechtlichem Bezug können Leistungsnachweise für das Zertifikatsstudium Energierecht ausgestellt werden. Das Seminar wird voraussichtlich verblockt im Juni stattfinden. Es stehen maximal 20 Plätze zur Verfügung. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Lehrstuhls zugänglich. |