Die Vorlesung behandelt das Beihilfe- und das Vergaberecht (Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge). Beide Rechtsgebiete sind in der Praxis von zentraler Bedeutung. Ein vorheriger Besuch der Grundvorlesung zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht ist nicht zwingend erforderlich. Notwendig sind jedoch europarechtliche Vorkenntnisse. Die Vorlesung findet online über ein Webkonferenzprogramm statt. |