Kommentar |
Das Seminar wendet sich ausschließlich an Examenskandidaten, die ihre wissenschaftliche Arbeit (§ 16 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung) erstellen möchten. Es handelt sich um eine Veranstaltung der Schwerpunktbereiche 2 (Wirtschaftsrecht) und 7 (Zivilrechtspflege und Zivilrechtsgestaltung). Gegenstand des Seminars soll das Lauterkeitsrecht und das Recht des geistigen Eigentums in seiner gesamten Breite sein. |