Kommentar |
Die Vorlesung führt in die einzelnen Steuerarten ein. Ausgehend von den Personensteuern wird zunächst ein Überblick zum System der Einkunftsarten, den Gewinnermittlungsmethoden sowie den Grundsätzen der Erfassung der Überschusseinkünfte nach dem Einkommensteuergesetz gegeben. Im Zentrum stehen dann die einzelnen Einkunftsarten, insbesondere die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung. Hierauf aufbauend werden die Grundzüge der Körperschaftsteuer vermittelt, und es wird ein Überblick zu den Objekt- und Verkehrssteuern am Beispiel der Gewerbe- und Umsatzsteuer geboten. Diese Vorlesung ergänzt die Lehrveranstaltung zum Allgemeinen Steuerrecht, in welcher der Schwerpunkt auf den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Steuerrechts und dem Steuerverfahren liegt. Doch lassen sich beide Vorlesungen wie auch weitere steuerrechtliche Lehrveranstaltungen der Fakultät problemlos auch unabhängig voneinander hören. Insbesondere werden in keiner steuerrechtlichen Lehrveranstaltung steuerrechtliche Vorkenntnisse vorausgesetzt. |
Literatur |
Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 23. Auflage 2020 Tipke/Lang, Steuerrecht, 24. Auflage 2020 |