Kommentar |
Das Programm feministischer Rechtswissenschaft hat sich über die Jahre seiner Artikulation keineswegs erledigt. Nach wie vor können etwa gesellschaftliche Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern in puncto Berufsperspektiven ausgemacht werden. Ihre Überwindung via Quotenregelungen wird kontrovers diskutiert und führt zur Frage der Legitimität eines geschlechtsneutralen Rechts. Aktuell liefert die Corona-Krise eine Problemanzeige hinsichtlich der Rollenverteilung bei der Kinderbetreuung und der Kapazitäten von Frauenschutzhäusern. Recht und Staat stehen in der Perspektive feministischer Theoriebildung gerade nicht auf neutralem Posten, sondern formen, ja konstruieren Geschlechterverhältnisse, um sie entweder traditionell fortzuschreiben oder zu transformieren. Feministische Rechtskritik insistiert dabei auf einem materiellen Gleichheitsbegriff, da ein formaler am Ende die bestehenden Verhältnisse nur affirmiere. Überhaupt sollen die Doktrinen der bislang maskulin dominierten Rechtsdogmatik auf den Prüfstand gestellt werden. Exemplarisch kann auf die gegenwärtige Kontroverse um die Paritätsgesetze für Landtagswahlen verwiesen werden. Letztlich geht es um eine kritische Neubestimmung der Staats- und Rechtsform, um einen veränderten Blick auf den modernen liberalen wie demokratischen Verfassungsstaat.
Das Seminar gibt Raum, die Geschlechterverhältnisse im Recht zu debattieren, angefangen beim Schwangerschaftsabbruch, über (Mehrfach)Diskriminierungen, Fragen von Quoten, des Transsexuellenrechts sowie des dritten Geschlechts hin zu eigenen Themenvorschlägen aus dem Kreis der Studierenden. Soweit es das höchstwahrscheinlich digitale Sommersemester erlaubt, werden insbesondere zur Stärkung des interdisziplinären Anspruchs externe Wissenschaftler:innen hinzugezogen. Das Seminar gibt Gelegenheit, neben Probearbeiten auch Wissenschaftliche Arbeiten in den Schwerpunktbereichen eins, vier und 6 zu verfassen.
Interessierten Studierenden wird die Gelegenheit gegeben, einen Probeseminarschein im Rahmen des Schwerpunktbereiches 1 und 4 „Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft“, „Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht“ sowie „Internationales Recht“ gem. § 5 Abs. 1 SBPrüfO durch eine Seminararbeit mit Vortrag zu erwerben oder eine wissenschaftliche Arbeit zu erstellen. |
Literatur |
Foljanty, Lena; Lembke, Ulrike, Feministische Rechtswissenschaft, 2. Aufl. 2012 |