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PRAESENZ (PRESENCE): Feministische Rechts- und Staatstheorie - Einzelansicht

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Grunddaten
Veranstaltungsart Seminar Langtext
Veranstaltungsnummer 185753 Kurztext
Semester SS 2021 SWS 2
Teilnehmer 1. Platzvergabe 0 (manuelle Platzvergabe) Max. Teilnehmer 2. Platzvergabe 15
Rhythmus keine Übernahme Studienjahr
Credits für IB und SPZ
E-Learning
Hyperlink
Sprache Deutsch
Belegungsfrist Zur Zeit keine Belegung möglich
Abmeldefristen
Nach Zulassung ist eine Abmeldung nur durch den Dozenten möglich.

Nach Zulassung ist eine Abmeldung auch durch den Teilnehmer möglich.

Nach Zulassung ist eine Abmeldung nur durch den Dozenten möglich.
Termine Gruppe: 0-Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Lehrperson (Zuständigkeit) Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer 2. Platzvergabe
Einzeltermine anzeigen Do. 16:00 bis 18:00 Einzel-V. 15.04.2021 bis
15.04.2021
    findet statt

Einführungsveranstaltung

 
Einzeltermine anzeigen kA. 09:00 bis 20:00 Block 09.07.2021 bis
10.07.2021
Fürstengraben 27 - Großer Sitzungssaal   findet statt

PRAESENZ Abschlussseminar

 
Gruppe 0-Gruppe:



Zugeordnete Personen
Zugeordnete Personen Zuständigkeit
Pauly, Walter, Universitätsprofessor, Dr. jur. habil. verantwortlich
David, Birgit organisatorisch
keine öffentliche Person
Zuordnung zu Einrichtungen
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Inhalt
Kommentar

Das Programm feministischer Rechtswissenschaft hat sich über die Jahre seiner Artikulation keineswegs erledigt. Nach wie vor können etwa gesellschaftliche Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern in puncto Berufsperspektiven ausgemacht werden. Ihre Überwindung via Quotenregelungen wird kontrovers diskutiert und führt zur Frage der Legitimität eines geschlechtsneutralen Rechts. Aktuell liefert die Corona-Krise eine Problemanzeige hinsichtlich der Rollenverteilung bei der Kinderbetreuung und der Kapazitäten von Frauenschutzhäusern. Recht und Staat stehen in der Perspektive feministischer Theoriebildung gerade nicht auf neutralem Posten, sondern formen, ja konstruieren Geschlechterverhältnisse, um sie entweder traditionell fortzuschreiben oder zu transformieren. Feministische Rechtskritik insistiert dabei auf einem materiellen Gleichheitsbegriff, da ein formaler am Ende die bestehenden Verhältnisse nur affirmiere. Überhaupt sollen die Doktrinen der bislang maskulin dominierten Rechtsdogmatik auf den Prüfstand gestellt werden. Exemplarisch kann auf die gegenwärtige Kontroverse um die Paritätsgesetze für Landtagswahlen verwiesen werden. Letztlich geht es um eine kritische Neubestimmung der Staats- und Rechtsform, um einen veränderten Blick auf den modernen liberalen wie demokratischen Verfassungsstaat.

Das Seminar gibt Raum, die Geschlechterverhältnisse im Recht zu debattieren, angefangen beim Schwangerschaftsabbruch, über (Mehrfach)Diskriminierungen, Fragen von Quoten, des Transsexuellenrechts sowie des dritten Geschlechts hin zu eigenen Themenvorschlägen aus dem Kreis der Studierenden. Soweit es das höchstwahrscheinlich digitale Sommersemester erlaubt, werden insbesondere zur Stärkung des interdisziplinären Anspruchs externe Wissenschaftler:innen hinzugezogen. Das Seminar gibt Gelegenheit, neben Probearbeiten auch Wissenschaftliche Arbeiten in den Schwerpunktbereichen eins, vier und 6 zu verfassen.

Interessierten Studierenden wird die Gelegenheit gegeben, einen Probeseminarschein im Rahmen des Schwerpunktbereiches 1 und 4 „Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft“, „Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht“ sowie „Internationales Recht“ gem. § 5 Abs. 1 SBPrüfO durch eine Seminararbeit mit Vortrag zu erwerben oder eine wissenschaftliche Arbeit zu erstellen.

Literatur

Foljanty, Lena; Lembke, Ulrike, Feministische Rechtswissenschaft, 2. Aufl. 2012

Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SS 2021 , Aktuelles Semester: SoSe 2024

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