Kommentar |
Die Vorlesung widmet sich den verfassungsrechtlichen Bezügen des Grundgesetzes zum Völker- und Europarecht, soweit sie Pflichtfachstoff in der Ersten Prüfung sind. Diese Materie ist von zunehmender Bedeutung, im Grundgesetz aber nur fragmentarisch geregelt und stark durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geprägt. Gegenstände der Vorlesung sind insbesondere die Kompetenzverteilung im Bereich des auswärtigen Handelns, die Wirkungsweise der verschiedenen völkerrechtlichen Rechtsquellen in der deutschen Rechtsordnung und die Mitwirkung Deutschlands in internationalen Organisationen. Besondere Aufmerksamkeit finden die Vorschriften zur europäischen Integration. Zudem vermittelt die Vorlesung die für das Gesamtverständnis erforderlichen Grundlagen des Völker- und Europarechts. Probleme des gerichtlichen Rechtsschutzes bei völkerrechtlichen und europarechtlichen Fragen schließen die Vorlesung ab. |