Kommentar |
Die Vorlesung behandelt das allgemeine Recht der Internationalen Organisationen einschließlich der dafür maßgeblichen Grundzüge des Völkerrechts. Sie stellt zudem die Aufgaben, Aufbau und Struktur der wichtigsten Internationalen Organisationen (u.a. UN und ihre Sonderorganisationen; WTO; Europarat) sowie ausgewählte Bereiche des materiellen Kooperationsvölkerrechts vor und macht aktuelle Entwicklungen zum Gegenstand. Grundkenntnisse im Völkerrecht werden für die Teilnahme vorausgesetzt. Für die Schwerpunktbereichsprüfung wird eine Klausur angeboten. |