Kommentar |
Im Rahmen der Übung werden drei Klausuren sowie eine Hausarbeit gestellt, vgl. § 6 II 2 StudO. Die Hausarbeit der darauffolgenden Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im WS 2021/2022 kann, sofern die Hausarbeit bestanden wird, rückwirkend auf diese Übung im Sommersemester 2021 angerechnet werden, sodass den Teilnehmern im Ergebnis zwei Hausarbeiten für das Bestehen der strafrechtlichen Fortgeschrittenenübung im Sommersemester 2021 angeboten werden.
Der Studienplan sieht ein Absolvieren der Übung im 4. oder 5. Semester vor. Gem. § 6 II 1 StudO und § 1 II ZwiPrO darf die Fortgeschrittenenübung im Strafrecht rechtswirksam aber erst nach erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung besucht werden. Gem. § 6 II 1 StudO, § 3 II ZwiPrO ist außerdem das Bestehen einer Probehausarbeit Zulassungsvoraussetzung, wenn (bzw. da) für das Bestehen der Zwischenprüfung eine Hausarbeit nicht anzufertigen ist.
Nach Absolvieren der Fortgeschrittenenübung im Strafrecht ist die Teilnahme an strafrechtlichen Examensklausuren zulässig, § 4 IV 3 StudO.
Die Übung vermittelt den Studierenden in dialogischer Unterrichtsform die Methodik der Rechtsanwendung und die Technik der strafrechtlichen Falllösung. Den Studierenden wird in Form von Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten Gelegenheit gegeben, die Rechtsanwendung zu üben und dabei in den Vorlesungen bereits behandelte Stoffgebiete des Pflichtfachbereichs (vgl. §§ 12, 14 I, II Nr. 3; 20 I, II Nr. 3, 4 ThürJAPO) zu wiederholen und zu vertiefen. Die Klausuren werden jeweils anhand thematisch passender Übungsfälle vorbereitet. Der inhaltliche Schwerpunkt der Übung liegt im Besonderen Teil des Strafrechts. Vorausgesetzt werden solide Kenntnisse des Allgemeinen Teils.
Die Übung wendet sich auch an Nebenfachstudierende nach Maßgabe des jeweiligen Prüfungsrechts.
In Moodle werden der Terminplan sowie Materialien zur Vor- und Nachbereitung zur Verfügung gestellt. |
Literatur |
Beulke/Zimmermann, Klausurenkurs im StrafR II, 4. Aufl. 2019 Hilgendorf, Fälle zum Strafrecht II, Klausurenkurs für Fortgeschrittene, 3. Aufl. 2020 Kindhäuser/Schramm, BT-1, Straftaten gegen Persönlichkeitsrechte, Staat und Gesellschaft, 9. Aufl. 2019 Küper/Zopfs, Definitionen mit Erläuterungen, 10. Aufl. 2018 Rengier, BT-1, 23. Aufl. 2021, u. BT-2, 22. Aufl. 2021 Schramm, StrafR BT-2, Eigentums- und Vermögensdelikte, 2. Aufl. 2020 Wessels/Hettinger/Engländer, BT-1, 44. Aufl. 2020 Wessels/Hillenkamp/Schuhr, BT-2, 43. Aufl. 2020 |