Die Vorlesung vermittelt an Hand ausgewählter Rechtsinstitute dogmatische Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs in deren Einbindung in die rechtspolitischen und rechtsphilosophischen Zusammenhänge ihrer Entstehung. Dies soll zugleich das Verständnis des geltenden Zivilrechts erleichtern.
Neben einem Überblick zum Privatrecht seit der Neuzeit bietet die Vorlesung so Einblicke in Hintergründe und die Entwicklung wesentlicher Formen und Rechtsinstitutionen des Zivilrechts.
Zur Entwicklung im 20. und 21. Jahrhundert erfolgt dies insbesondere anhand strittiger Themen in der Privatrechtswissenschaft sowie ausgewählter Probleme aus der Rechtsprechung zum BGB.
Die Lehrveranstaltung ist ein Angebot für die Schwerpunktbereiche 1 und 7; sie steht darüber hinaus allen Interessierten offen.
Eine Abschlussklausur gemäß § 5 Abs. 1 Schwerpunktprüfungsordnung wird angeboten. |