Kommentar |
Das Proseminar setzt sich kritisch mit der bis heute wirkmächtige Begründungsfigur klassischer Eigentumstheorien auseinander, die den Eigentumsbegriff mit Rekurs auf den Begriff der Freiheit legitimieren. Eigentum wird dabei als das Recht von Individuen verstanden, über bestimmte Güter frei und ohne Zustimmung anderer zu verfügen, sie zu verwerten und zu übertragen (ius disponendi de re sua).
Im Laufe des Semesters sollen a. die Begründungsfiguren klassischer Eigentumstheorien (Locke, Hobbes, Kant, Hegel) erarbeitet, b. ihre Rezeption in der aktuellen Eigentumsdiskussion verfolgt und c. berücksichtigt werden, dass Eigentumsverhältnisse immer auch in soziale, historisch variierende Kontexte eingebettet sind. Im Seminar soll die These geprüft werden, dass das Eigentumsverständnis in den klassischen Theorien überwiegend auf ‚besitzindividualistische‘ Vorstellungen individueller Verfügungsfreiheit verkürzt wird und damit nur schwer vereinbar scheint mit den normativen Vorstellungen des Gemeinwohls und der Nachhaltigkeit. Eine weitere Fragestellung des Seminars bildet die Frage, ob sich Eigentum überhaupt allgemein begrifflich oder apriorisch notwendig begründen lässt. |