Kommentar |
Das Hauptseminar bietet eine Einführung in die vielfältigen alttestamentlichen Rechtsüberlieferungen, zu denen u.a. auch der Dekalog gehört. So soll zum einen der Frage nachgegangen werden, wie man im antiken Israel und Juda Recht gesprochen hat. Hier ist ein Vergleich mit dem Alten Orient sehr aufschlußreich (vgl. den Kodex Hammura-pi). Zum andern soll ein intensiverer Blick auf die Rechtstexte des Alten Testaments geworfen werden, die in ihrer vorliegenden Form als Lebensordnung des Gottesvolkes konzipiert sind. Behandelt werden sollen: das Bundesbuch (Ex 20-23), das deuteronomische Gesetz (Dtn 12-26) und schließlich der Dekalog (Ex 20 // Dtn 5). Besonders der Dekalog bietet sich für eine intensivere Auslegung an: Er ist (mit nur geringen Abweichungen) doppelt überliefert und aus recht unterschiedlichen Rechtssätzen „zusammengebaut“, die jeweils eine eigene Vorgeschichte haben. Schließlich soll auch der Frage nachgegangen werden, wie man den Dekalog heute in exegetisch verantworteter Weise auslegen und vergegenwärtigen kann. Arbeitsgrundlage für das Hauptseminar, das zugleich der Vor-bereitung auf ein Schwerpunktthema im Examen dienen kann, ist das Buch von M. Köckert. |
Literatur |
Matthias Köckert, Die Zehn Gebote (C.H. Beck Wissen 2430), München 22013 (zur Anschaffung empfohlen); Eckart Otto, Theologische Ethik des Alten Testaments (ThW 3/2), Stuttgart 1994 |