Kommentar |
Recht und Rechtswissenschaft bilden einen eigenwilligen Bereich moderner Vergesellschaftung. Auf der einen Seite wird hier vorrangig normativ argumentiert, also grundsätzlich gefragt, was Menschen tun sollen bzw. nicht tun dürfen, wann Regelverstöße festzustellen sind und was aus ihnen folgen muss. Auf der anderen Seite werden aber bestimmte, oft Jahrhunderte alte und erkennbar aus Ad-hoc-Lösungen entstandene soziale Setzungen als Grundlage von Argumenten und Entscheidungen akzeptiert; das jeweils geltende Recht setzt den normativ (möglicherweise) nicht hintergehbaren Rahmen. Im Seminar sollen drei disziplinäre Sichtweisen auf diesen sehr besonderen Begründungs- und Handlungszusammenhang diskutiert werden: eine rechtstheoretische, wie sie besonders Hans Kelsen repräsentiert, eine rechtsphilosophische, für die (ausgerechnet) der Rechtswissenschaftler H.L.A. Hart wesentliche Grundlagen geschaffen hat, sowie eine rechtssoziologische, die mit Niklas Luhmann eingeführt wird. Neben den einschlägigen Werken der drei Autoren selbst sollen auch an sie anschließende Diskussionen zur Sprache kommen. |