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Spezielle Rechtsgebiete für Chemiker und andere Naturwissenschaftler (Rechtskunde) - Einzelansicht

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Grunddaten
Veranstaltungsart Vorlesung Langtext
Veranstaltungsnummer 172163 Kurztext
Semester SS 2020 SWS 2
Teilnehmer 1. Platzvergabe 100 Max. Teilnehmer 2. Platzvergabe 100
Rhythmus Jedes 2. Semester Studienjahr
Credits für IB und SPZ
E-Learning
Hyperlink
Sprache Deutsch
Belegungsfrist Zur Zeit keine Belegung möglich
Abmeldefristen
Nach Zulassung ist eine Abmeldung nur durch den Dozenten möglich.

Nach Zulassung ist eine Abmeldung auch durch den Teilnehmer möglich.

Nach Zulassung ist eine Abmeldung nur durch den Dozenten möglich.
Termine Gruppe: 1-Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Lehrperson (Zuständigkeit) Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer 2. Platzvergabe
Einzeltermine anzeigen Mo. 14:30 bis 16:00 w. 14.04.2020 bis
17.07.2020
Am Steiger 3, Haus IV - Döbereiner HS   findet statt  
Gruppe 1-Gruppe:



Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Vitz, Jürgen , Dr. rer. nat. verantwortlich
Zuordnung zu Einrichtungen
Chemisch-Geowissenschaftliche Fakultät
Inhalt
Kommentar

Inhalt der Lehrveranstaltung: Gefahrstoffrecht, Rechts- und Verwaltungsvorschriften über gefährliche Stoffe und Zubereitungen im Arbeits- und Verbraucherschutz. Rechtsgrundlagen über gefährliche Stoffe nach ChemG: ChemG, GefstoffV, ChemVerbotsV, ChemG-Verordnungen, TRGS, Verbote und Beschränkungen, gute Laborpraxis (GLP). Weitere Stoffgesetze sowie Richtlinien und Verordnungen der EU, u.a. REACH-VO, CLP-VO, Transportrecht, ProdSG, ArbStättV, BImSchG, KrWG.

Lernziel: Erwerb der Sachkunde nach § 6 Absatz 2 Nummer 1 der ChemVerbotsV (eingeschränkte Sachkunde für die Abgabe und Bereitstellung von gefährlichen Stoffen und Gemischen nach Anlage 2 der ChemVerbotsV mit Ausnahme von Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln).

Prüfung: Klausur (die Anmeldung zur Klausur erfolgt direkt beim Lehrenden und nicht über Friedolin)

Zeugnis: Bei gleichzeitig erfolgreichem Absolvieren des Moduls BC2.4 Toxikologie kann nach Antrag an das Prüfungsamt der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultät ein Zeugnis über die „Eingeschränkte Sachkunde für die Abgabe und Bereitstellung von gefährlichen Stoffen und Gemischen nach Anlage 2 der ChemVerbotsV mit Ausnahme von Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln” ausgestellt werden.

Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SS 2020 , Aktuelles Semester: SoSe 2024

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