Unentschuldigtes Fehlen beim ersten Termin einer Lehrveranstaltung führt zum Verlust des Platzes und ggf. Vergabe dieses Platzes an Nachrücker.
Nähere Informationen zu den Zulassungskriterien für die Prüfung werden zu Beginn der Lehrveranstaltung nachvollziehbar bekanntgegeben. Mehrfaches Fehlen kann z.B. zur Nichtzulassung zur Prüfung führen.
Informationen für Studierende außerhalb BA 180, die dies z.B. für die Fitnesslizenz nutzen möchten:
Bitte über Friedolin - Modul "Fitnesslizenz" - anmelden.
Zulassungsverfahren: zur 1. Platzvergabe erfolgt zunächst ein „Stornierung“, um den Pflichtstudierenden eine Zulassung zu ermöglichen. Die verbleibenden freien Plätze werden dann nach der 2. Platzvergabe zugewiesen.
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