Kommentar |
Internationale Organisationen (IOs) sind neben den Staaten heute die wichtigsten Akteure in den Internationalen Beziehungen. Unsere Welt wäre ein anderer Ort ohne die Blauhelmsoldatinnen und -soldaten der Vereinten Nationen, ohne Impfpässe und Gesundheitsregularien der Weltgesundheitsorganisation oder ohne die Hilfe für Menschen auf der Flucht durch das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge.
Internationale Organisationen kümmern sich um Belange von Staaten mit internationaler Relevanz. Sie übernehmen oft staatsähnliche Aufgaben, unterscheiden sich als Akteur jedoch beträchtlich von Staaten. Es ergeben sich durch die korporative Struktur Internationaler Organisationen sowohl im Hinblick auf das Verhältnis zwischen der Organisation und ihren Mitgliedern als auch gegenüber Dritten besondere Rechtsfragen. Die Veranstaltung zielt darauf, diese Problematiken systematisch aufzuschlüsseln und ein besseres Wissen von den Rechtsgrundlagen, den Kompetenzen und der Funktionsweise Internationaler Organisationen zu vermitteln. Gleichzeitig dient die Veranstaltung dazu, Internationale Organisationen als Hauptinstitutionen von global governance zu verstehen und einzuordnen. Damit ist sie für Studierende der Politikwissenschaften von besonderer Relevanz. Vorkenntnisse im Völkerrecht sind nicht erforderlich.
Besonderes Augenmerk wird auf die Vereinten Nationen gelegt. Wesentliche Themenfelder werden anhand einschlägiger Lektüre erarbeitet und diskutiert. Darüber hinaus haben die Studierenden die Möglichkeit, Fallbeispiele bzw. Problemfelder selbst zu bestimmen, um an der inhaltlichen Ausgestaltung des Seminars mitzuwirken.
Dozentin
Dr. Sylvia Maus, LL.M., TU Dresden
Kontakt: sylvia.maus@tu-dresden.de |
Literatur |
Literaturauswahl (weitere Literatur wird im Verlauf des Seminars bekannt gegeben)
M. Ruffert; C. Walter, Institutionalisiertes Völkerrecht: das Recht der internationalen Organisationen und seine wichtigsten Anwendungsfelder (2. Aufl. 2015); J. Klabbers, Advanced Introduction to the Law of International Organizations (2015); I. Seidl-Hohenveldern; G. Loibl, Das Recht der Internationalen Organisationen einschließlich der supranationalen Gemeinschaften (7. Aufl. 2000); N. Weiß, Kompetenzlehre Internationaler Organisationen (2009); M. Evans (Hrsg.), International Law (3. Aufl. 2010); J. Klabbers / A. Wallendahl (Hrsg.), Research Handbook on the Law of International Organizations (2011); R. Kolb, Introduction to the Law of the United Nations (2010); S. von Schorlemer (Hrsg.), Praxishandbuch UNO: Die Vereinten Nationen im Lichte globaler Herausforderung (2003); S. von Schorlemer, „Wir, die Völker (...)“ - Strukturwandel in der Weltorganisation (2006); S. von Schorlemer, Globale Probleme und Zukunftsaufgaben der Vereinten Nationen, ZfP Sonderband (2006); B. Simma, D. Khan, G. Nolte, A. Paulus (Hrsg.), The Charter of the United Nations (3. Aufl. 2012); R. Wolfrum (Hrsg.), Handbuch Vereinte Nationen (2. Aufl. 1991); R. Wolfrum (Hrsg.), The Max Planck Encyclopedia of Public International Law (online); J. Varwick, A. Zimmermann (Hrsg.), Die Reform der Vereinten Nationen – Bilanz und Perspektiven (2006); M. Fröhlich (Hrsg.), UN Studies, Umrisse eines Lehr- und Forschungsfeldes (2008); Zeitschrift für die Vereinten Nationen
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Bemerkung |
„Wer die erste Sitzung der Lehrveranstaltung versäumt, ohne sich vorher schriftlich oder persönlich zu entschuldigen, kann den Anspruch auf einen Platz in der LV verlieren, wenn es mehr Interessenten als Plätze gibt. Dies gilt ungeachtet der Platzzuweisung durch Friedolin und ist im Einklang mit der grundsätzlichen Aufhebung der Anwesenheitspflicht.” |