Kommentar |
Kurz nachdem die Nationalsozialisten im Januar 1933 an die Macht gekommen waren, legalisierten sie die Zwangssterilisation von als erbkrank klassifizierten Menschen. Diese schnelle Umsetzung von bereits vor 1933 vorhandenen eugenischen Vorstellungen, die eine Verbesserung der Bevölkerung durch eine selektive Geburtenpolitik erreichen wollten, unterstreicht die Bedeutung, die die Nationalsozialisten der Eugenik bereits in der Frühphase des Regimes beimaßen. Dabei unterschieden sie zwischen „lebenswertem“ und „lebensunwertem“ Leben. Im nationalsozialistischen Krankemord, der euphemistisch als „Euthanasie“ bezeichnet wurde, kamen ähnliche Kategorien zur Anwendung, wenngleich die Motive und die Radikalität der Vorgehensweise von den eugenischen Eingriffen zu unterscheiden sind. Während der sogenannten Aktion T4 wurden alleine zwischen 1940 und 1941 um die 70.000 psychisch und körperlich kranke Menschen in sechs zentralisierten Tötungsanstalten ermordet.
Das Seminar bietet eine Einführung in die Etablierung des nationalsozialistischen Regimes und beschäftigt sich im Anschluss daran mit nationalsozialistischer Geburtenpolitik ab 1933. Begleitet werden diese Darstellungen durch die Behandlung ausgewählter eugenischer Gesetze in den USA, Japan, Schweden oder Südafrika. Dadurch wird die Spezifik nationalsozialistischer Geburtenpolitik in einem internationalen Vergleich herausgearbeitet. Im Anschluss wird diskutiert, wie der Krankenmord in die Geschichte nationalsozialistischer Medizinverbrechen einzuordnen ist.
Einführende Literatur: Frei, Norbert: Der Führerstaat. Nationalsozialistische Herrschaft 1933 bis 1945, München 2013; Eckart, Wolfgang Uwe: Medizin in der NS-Dikatur. Ideologie, Praxis, Folgen, Köln/Wien 2012; Rotzoll, Maike u.a. (Hg.): Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion „T 4“ und ihre Opfer. Geschichte und ethische Konsequenzen für die Gegenwart, Paderborn 2010. |