Jugendgerichtshilfe: Organisation, Aufgaben und Perspektiven.
Das Arbeitsfeld der Jugendgerichtshilfe ist wie kaum ein anderes durch einen „doppelten rechtlichen Bezugsrahmen gekennzeichnet” (Trenczek 2010: 381, Herv.i.O). Auf der einen Seite finden sich die Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilferechts (§§ 50-52 SGB VIII), auf der anderen die Regelungen des Jugendstrafrechts (§ 38 JGG).
Der rechtliche Bezugsrahmen markiert ein – theoretisches – Spannungsfeld zwischen Hillfe und Kontrolle, das vielfach als „Widerspruch” diskutiert wird (siehe hierfür beispielhaft Böhnisch/Lösch 1973: 28ff.).
Das Seminar soll einen Überblick über die Organisation, Aufgaben und (zukünftige) Perspektiven der Jugendgerichthilfe geben. Dabei sollen u.a. kriminologische Grundlagen, die (rechtsgeschichtliche) Entwicklung, sowie der Auftrag und die Aufgabenwahrnehmung der Jugendgerichthilfe näher betrachtet werden.
Der Seminarinhalt kann auf Wunsch der Seminarteilnehmer_innen angepasst werden. |