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Name des Moduls [35570] Geschichte und Theologie der christlichen Lebensformen II Bezeichnung des Moduls The B6.1

Studiengang [953] - Grundl. des Christentums ECTS Punkte 10

Arbeitsaufwand für Selbststudium 210 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (jährlich)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 90 Dauer des Moduls 2
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 300    

Modul-Verantwortliche/r

Professoren und Professorinnen der Fachgebiete Kirchengeschichte und Systematische Theologie

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Proseminararbeit im Fachgebiet Kirchengeschichte

Notengewichtung: 100%

Zusätzliche Informationen zum Modul

-

Empfohlene Literatur

Wird im Rahmen der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

-

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

-

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

953 BA Ergänzungsfach „Grundlagen des Christentums“ – Studienwahlschwerpunkte „Geschichte und Theologie des Christentums“:

Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

GK: Kirchengeschichte - Kirchen- oder Theologiegeschichte (2 SWS)

GK: Systematische Theologie - Ethik oder Dogmatik (2 SWS) 

PS: Kirchengeschichte (2 SWS)

Inhalte

Die Studierenden sollen einen grundlegenden Überblick über Institutionen bzw. die sozial und frömmigkeitsgeschichtliche Entwicklung des Christentums sowie eine Einleitung in die praktischen Handlungsorientierungen des christlichen Glaubens und ihrer Verantwortung vor der Gegenwart erhalten.

Lern- und Qualifikationsziele

Vermittlung der kirchengeschichtlichen Arbeitsweisen, Anleitung zu deren Vollzug, Aneignung von Grundlagenwissen sowie Grundlegung formaler Voraussetzungen für das Abfassen wissenschaftlicher Arbeiten im Fachgebiet Kirchengeschichte.

Zudem sind die Studierenden in der Lage, eigenständige Positionen im Diskurs der Kirchengeschichte bzw. der Systematischen Theologie sowie der Referenzwissenschaften argumentativ zu vertreten.

Den Lerninhalt und -prozess bilden dabei die argumentative mündliche und schriftliche Auseinandersetzung mit Problemstellungen und die Formulierung und Präsentation eigener kirchengeschichtlicher bzw. systematisch-theologischer Positionen in der fachwissenschaftlichen Diskussion.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung
  • Gemäß Sprachvoraussetzungen: Latinum für das Proseminar Kirchengeschichte
  • Regelmäßige und aktive Teilhabe an den diskursiven Lern- und Qualifikationsformen
  • Belegbare mündliche und/oder schriftliche Leistung (Umfang und Form werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen durch die Dozierenden bekannt gegeben)

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