Name des Moduls | [32160] Russische Sprachvermittlung - Hören und Sprechen (Grundkurs I a (2)) | Bezeichnung des Moduls | BSLAW 9.2 |
Studiengang | [746] - Slawistik | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Dr. Swetlana Rudolf, Dr. Tatjana Rochko, Dr. Albina Voblikova |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Hörtext und schriftliche Aufgabe zur Überprüfung des Hörverstehens |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Arbeitsaufwand (work load) in: 139 Lehramt Russisch Gymnasium: Modulnote geht in Endnote ein. 139 Lehramt Russisch Regelschule: Modulnote geht nicht in Endnote ein. Die zu erbringende Teilnahme-/Studienleistung wird zu Beginn der Veranstaltung von den Dozierenden bekannt gegeben. |
Empfohlene Literatur | k.A. |
Unterrichtssprache | k.A. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Einstufungsgespräch (für Studierende ohne Vorkenntnisse) mit dem Modulverantwortlichen vor Beginn des Propädeutikums - Termine hierfür jeweils im September auf der Homepage des Institutes für Slawistik |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | BSLAW 9.5 und 9.6 |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 746 B.A. Slawistik Kernfach Ostslawistik: 746 B.A. Slawistik Ergänzungsfach Ostslawistik: 746 B.A. Slawistik Kernfach Südslawistik: 139 Lehramt Russisch (Gymnasium und Regelschule): 180 Kaukasiologie Ergänzungsfach: B.A. Wirtschaft und Sprachen: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Ü/SK 1; Ü/SK 2 |
Inhalte | Vermittlung von Kenntnissen der normgerechten russischen Aussprache und Intonation, monologische und dialogische Hörtexte vorwiegend zu Themen und Situationen der Alltagskommunikation. |
Lern- und Qualifikationsziele | Fertigkeiten und Fähigkeiten im Hören und Sprechen; Verstehen von leichten Hörtexten und einfache Äußerungen dazu. Erwerb von fremdsprachlicher Kompetenz im Russischen laut europäischem Referenzrahmen Niveau -> A1. Für den Lernerfolg ist eine kontinuierliche aktive Mitarbeit notwendig. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, die regelmäßig zu erbringende Studienleistungen einschließt (z.B. Übungsaufgaben). |