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Name des Moduls [32300] Sprachkurs Tschechisch (Aufbaukurs b) Bezeichnung des Moduls BSLAW 10.4

Studiengang [746] - Slawistik ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 90 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

Dr. Martina Tomancová

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Klausur (90 Min.) (60 %)
mündliche Prüfung (in tschechischer Sprache) (15 Min.) (40 %)

Jede Modulteilprüfung muss bestanden sein.

Zusätzliche Informationen zum Modul Arbeitsaufwand (work load) in:
- Präsenzstunden: Ü/SK 1: 30 h, Ü/SK 2: 30 h
- Selbststudium (einschl. Prüfungsvorbereitung): Ü/SK 1: 45 h, Ü/SK 2: 45 h
Empfohlene Literatur

--

Unterrichtssprache

--

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

746 B.A. Slawistik Kernfach Ostslawistik: keine;

Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

BSLAW 10.3

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

746 B.A. Slawistik Kernfach Ostslawistik: keine

846 M.A. Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen: keine

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

746 B.A. Slawistik Kernfach Ostslawistik: Wahlpflichtmodul

846 M.A. Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Ü/SK 1; Ü/SK 2

Inhalte

Vertiefung der lexikalischen und grammatischen Kenntnisse der tschechischen Gegenwartssprache; Konversation und Schreiben; stilistische Übungen; Verfassen von unterschiedlichen Textsorten (Brief, Bewerbung, Lebenslauf); Lektüre von Texten vorwiegend zu Themen und Situationen der Alltagskommunikation.

Lern- und Qualifikationsziele Fertigkeiten und Fähigkeiten im Schreiben, Hörverstehen und dialogischen Sprechen (Konversation) sowie im monologischen Sprechen über aktuelle Themen; Verstehen von
Radio- und Fernsehsendungen. Erwerb von fremdsprachlicher Kompetenz im Tschechischen laut europäischem Referenzrahmen Niveau -> A 2 / B 1.
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung regelmäßige und aktive Teilnahme; Übungsaufgaben

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