Name des Moduls | [31150] Nachrichtenproduktion und -recherche | Bezeichnung des Moduls | KW-SQ-NACH |
Studiengang | [303] - Kommunikationswiss. | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 120 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Georg Ruhrmann/Lehrbeauftragte(r) |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Modul-Prüfung: 1 Kurzreferat (20 Minuten), 1 Präsentation (20 Minuten); jeweils 50% Jede Modulprüfung muss mindestens bestanden sein. |
Empfohlene Literatur | Literatur wird im Handapparat zur jeweiligen Veranstaltung bereitgestellt |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Kommunikationswissenschaft im Kernfach |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | 303 B.A.Kommunikationswissenschaft Kernfach: keine |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 303 B.A.Kommunikationswissenschaft Kernfach: Wahlpflichtmodul (Schlüsselqualifikation) |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Seminar |
Inhalte | Das Modul behandelt die Auswahl und Recherche von aktuellen Ereignissen. Es werden zentrale Selektionskriterien, -prozeduren und -routinen am Beispiel
von Nachrichtenagenturen, Zeitungen, ausgewählte Rundfunkanstalten und Online-Portale untersucht. Darüber hinaus machen die Studierenden selbst praktische Erfahrungen mit journalistischer Nachrichtenberichterstattung. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Studierenden begreifen und verstehen Selektionskriterien und -prozeduren journalistischen Handelns bei der Nachrichtengebung. Sie verfügen über praktische Fertigkeiten in der Recherche und Auswahl nachrichtenrelevanter Ereignisse und ihrer Gestaltung als Nachricht. Durch eigenständige studentische Beiträge und Diskussionen erwerben sie interaktive bzw. diskursive Fähigkeiten. Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn der Lehrveranstaltungen mit. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | regelmäßige Teilnahme |