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Name des Moduls [28020] Allgemeine Schlüsselqualifikation "Technik wissenschaftlichen Arbeitens" Bezeichnung des Moduls POL 120

Studiengang [129] - Politikwissenschaft ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 120 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 30 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

Dr. Sven Leunig

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Kurzhausarbeit (6 Seiten, bestanden/nicht bestanden)

Zusätzliche Informationen zum Modul

Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme an den Seminaren und Übungen nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen mit.

Empfohlene Literatur

Bernauer, Thomas/Jahn, Detlef/Kuhn, Patrick/Walter, Stefanie, Einführung in die Politikwissenschaft, 3. Auflage, Baden-Baden 2015

Unterrichtssprache k.A.
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

129 B.A. Politikwissenschaft Kernfach: Pflichtmodul

147 Lehramt Gymnasium Sozialkunde: Pflichtmodul

147 Lehramt Regelschule Sozialkunde: Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) Tutorium (2 SWS), Selbststudium
Inhalte

In diesem Tutorium werden Sie mit dem Begriff der Wissenschaft und den qualitativen Anforderungen an wissenschaftliche Texte vertraut gemacht. Darüber hinaus geht es um die konkrete Umsetzung dieser Anforderungen in wissenschaftlichen Hausarbeiten. Vermittelt werden unter anderem die Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens, Möglichkeiten der Lektüresuche und die exakte Form der bibliographischen Angaben.

Lern- und Qualifikationsziele

Die Studierenden erlernen die Technik des wissenschaftlichen Arbeitens. Durch Anleitung und praktische Übungen erwerben die Studierenden grundlegende Fähigkeiten, zur eigenständigen Erarbeitung und Präsentation von Referaten, zur effizienten Klausurvorbereitung sowie zum selbstständigen Verfassen wissenschaftlicher Hausarbeiten.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

in der Regel wöchentliche Abgabe von 1,5 – 3seitigen Arbeitspapieren

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