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Name des Moduls [18020] Sprechbildung Bezeichnung des Moduls Sprewi-02

Studiengang [652] - Sprechwiss. und Phonetik ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 105 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 45 Dauer des Moduls 2
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

Dr. Kerstin Schuck

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Mündliche Prüfung Sprechpraxis (bestanden / nicht bestanden)
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul 652 B.A. Sprechwissenschaft und Phonetik Ergänzungsfach:
Phoniatrisches Gutachten
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

als Voraussetzung für die Module Sprewi-03 und Sprewi-08 empfohlen

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

652 B.A. Sprechwissenschaft und Phonetik Ergänzungsfach: Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Ü „Sprechbildung I" (1 SWS, im WS),

Ü „Sprechbildung II" (1 SWS, im SS),

Ü „Sprechbildung III" (1 SWS, im SS)

Inhalte

Grundlagen der Stimm-, Artikulations- und Sprechausdrucksschulung, Kenntnisvermittlung und Übungen zur physiologischen Stimmgebung und Stimmhygiene, zur Entwicklung der Standardaussprache und zum prosodisch variablen Sprechausdruck; prosodische Gestaltung und Sprechen von Nachrichten, Sach- und anderen Texten.

Zusätzlich zum wöchentlichen Angebot werden Einzelkonsultationen durchgeführt.

Lern- und Qualifikationsziele

Entwickelte kommunikative Kompetenz im Bereich des öffentlichen und halböffentlichen Sprechens; standardsprachliche Artikulation, stimmliche Leistungsfähigkeit und differenzierte Sprechausdrucksfähigkeit beim freien Sprechen wie beim Vortrag von Texten.

 

Für den Lernerfolg ist eine kontinuierliche Weiterarbeit an den stimmlich-sprecherischen Fertigkeiten notwendig, die ohne eine aktive Mitarbeit nicht möglich ist. Ein theoretisches Erlernen kann nicht die Übung der praktischen Fertigkeiten ersetzen, weshalb eine aktive und regelmäßige Teilnahme notwendig ist.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Regelmäßige und aktive Teilnahme gemäß den zu Beginn des Semesters bekanntgegebenen Vorgaben des Prüfers

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