Name des Moduls | [18020] Sprechbildung | Bezeichnung des Moduls | Sprewi-02 |
Studiengang | [652] - Sprechwiss. und Phonetik | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 105 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 45 | Dauer des Moduls | 2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Dr. Kerstin Schuck |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Mündliche Prüfung Sprechpraxis (bestanden / nicht bestanden) |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | 652 B.A. Sprechwissenschaft und Phonetik Ergänzungsfach:
Phoniatrisches Gutachten |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | als Voraussetzung für die Module Sprewi-03 und Sprewi-08 empfohlen |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 652 B.A. Sprechwissenschaft und Phonetik Ergänzungsfach: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Ü „Sprechbildung I" (1 SWS, im WS), Ü „Sprechbildung II" (1 SWS, im SS), Ü „Sprechbildung III" (1 SWS, im SS) |
Inhalte | Grundlagen der Stimm-, Artikulations- und Sprechausdrucksschulung, Kenntnisvermittlung und Übungen zur physiologischen Stimmgebung und Stimmhygiene, zur Entwicklung der Standardaussprache und zum prosodisch variablen Sprechausdruck; prosodische Gestaltung und Sprechen von Nachrichten, Sach- und anderen Texten. Zusätzlich zum wöchentlichen Angebot werden Einzelkonsultationen durchgeführt. |
Lern- und Qualifikationsziele | Entwickelte kommunikative Kompetenz im Bereich des öffentlichen und halböffentlichen Sprechens; standardsprachliche Artikulation, stimmliche Leistungsfähigkeit und differenzierte Sprechausdrucksfähigkeit beim freien Sprechen wie beim Vortrag von Texten.
Für den Lernerfolg ist eine kontinuierliche Weiterarbeit an den stimmlich-sprecherischen Fertigkeiten notwendig, die ohne eine aktive Mitarbeit nicht möglich ist. Ein theoretisches Erlernen kann nicht die Übung der praktischen Fertigkeiten ersetzen, weshalb eine aktive und regelmäßige Teilnahme notwendig ist. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Regelmäßige und aktive Teilnahme gemäß den zu Beginn des Semesters bekanntgegebenen Vorgaben des Prüfers |