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Name des Moduls [364070] Berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT) II - vertiefte Praxis der Psychotherapie Bezeichnung des Moduls MPSYPT07

Studiengang [132] - Psychologie ECTS Punkte 15

Arbeitsaufwand für Selbststudium 315 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 135 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 450    

Modul-Verantwortliche/r

Professur für Klinisch-psychologische Intervention, Prof. Gabriele Wilz

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Seminarleistung, wie beispielsweise Portfolio, in jedem der 3 Seminare (b./n.b.). Die konkrete Seminarleistung wird von der Dozentin oder dem Dozenten zu Beginn des Seminars festgelegt.

Alle Modulteilprüfungen müssen mindestens bestanden sein.

Zusätzliche Informationen zum Modul

Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme an den Seminaren notwendig sowie eine aktive Mitarbeit in den Seminaren, dokumentiert durch einen eigenen Beitrag (die Art des Beitrages wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben). Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn der Lehrveranstaltung mit.

Empfohlene Literatur

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Unterrichtssprache

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Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

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Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

Kenntnisse aus den Modulen Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

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Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPPT): Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Je ein Seminar im Bereich der Klinisch-psychologischen Intervention, der Klinischen Psychologie und der Kinder- und Jugendpsychotherapie (je 3 SWS)

Inhalte

In den drei zu absolvierenden Seminaren werden in Kleingruppen praxisorientiert folgende Wissensbereiche behandelt: Ausübung von Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen und Ausübung von Psychotherapie bei Erwachsenen und älteren Menschen, sowie Verfahren der Grundorientierungen der Psychotherapie, wissenschaftlich geprüfte und anerkannte Methoden der Psychotherapie und wissenschaftlich fundierte Neuentwicklungen der Psychotherapie insgesamt. Folgende spezifische Inhalte werden vermittelt:

- psychotherapeutische Erstgespräche, Problem- und Zielanalysen

- Therapieplanung

- der Einsatz psychotherapeutischer Basistechniken als Grundlage der unterschiedlichen wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Erwachsenen unter Berücksichtigung von Besonderheiten der jeweiligen Alters- und Patientengruppe

- allgemeine Beratungsgespräche und Aspekte der partizipativen Entscheidungsfindung

- Aufklärung von Patientinnen und Patienten

- Psychoedukation

- Vermittlung des Behandlungsrationals

- Therapeutische Beziehung

- Notfall- und Krisensituationen

 

Das Modul deckt im Umfang von 15LP die Lernziele und -inhalte nach Anlage 2, Ziffer 7 PsychThApprO (berufsqualifizierende Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie) ab.

Lern- und Qualifikationsziele

Die studierenden Personen

a) führen psychotherapeutische Erstgespräche, Problem- und Zielanalysen sowie die Therapieplanung durch,

b) setzen psychotherapeutische Basistechniken als Grundlage der unterschiedlichen wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Erwachsenen unter Berücksichtigung von Besonderheiten der jeweiligen Alters- und Patientengruppe ein,

c) führen allgemeine Beratungsgespräche unter Berücksichtigung wissenschaftlich relevanter Erkenntnisse und mittels eines der Situation angemessenen Gesprächsverhaltens durch und berücksichtigen Aspekte der partizipativen Entscheidungsfindung,

d) klären Patientinnen und Patienten sowie andere beteiligte oder zu beteiligende Personen individuell angemessen über die wissenschaftlichen Erkenntnisse, Störungsmodelle und wissenschaftlich fundierten Behandlungsleitlinien zu den verschiedenen Krankheitsbildern der unterschiedlichen Alters- und Patientengruppen auf,

e) führen psychoedukative Maßnahmen durch,

f) erklären Patientinnen und Patienten das Behandlungsrational unterschiedlicher wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren und Methoden individuell angemessen,

g) beachten Aspekte der therapeutischen Beziehung, um auftretende Probleme in der Behandlungs- und Veränderungsmotivation von Patientinnen und Patienten sowie von Therapeutinnen und Therapeuten zu erkennen, angemessen zu thematisieren und in geeigneter Weise zu lösen,

h) erkennen Notfall- und Krisensituationen einschließlich der Suizidalität oder Anzeichen von Kindeswohlgefährdung, Anzeichen von Gewalterfahrungen körperlicher, psychischer, sexueller Art sowie Fehlentwicklungen im Behandlungsverlauf selbständig und ergreifen geeignete Maßnahmen, um Schaden für Patientinnen und

Patienten abzuwenden.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Regelmäßige und aktive Teilnahme an den Seminaren

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