Name des Moduls | [302880] Spezialisierungsmodul Demokratie, Staat und Gesellschaft | Bezeichnung des Moduls | MAPOL 350 |
Studiengang | [129] - Politikwissenschaft | ECTS Punkte | 10 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 240 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Marion Reiser, apl. Prof. Dr. Michael Dreyer, apl. Prof. Dr. Olaf Leiße, apl. Prof. Torsten Oppelland |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Ein Seminar wird mit einer großen Prüfungsleistung (Hausarbeit) abgeschlossen (70% der Modulnote), das andere mit einer kleinen Prüfungsleistung (z.B. Klausur, take-home exam, Essay) (30% der Modulnote). |
Zusätzliche Informationen zum Modul | -- |
Empfohlene Literatur | Wird in den Lehrveranstaltungen bekanntgegeben. |
Unterrichtssprache | -- |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | 129 M.A. Politikwissenschaft: keine |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | -- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | 129 M.A. Politikwissenschaft: keine |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 129 M.A. Politikwissenschaft: Pflichtmodul im Spezialisierungsbereich Demokratie, Staat und Gesellschaft |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Seminar (2 SWS), Seminar (2 SWS), Selbststudium |
Inhalte | Das Spezialisierungsmodul Demokratie, Staat und Gesellschaft umfasst ausgewählte Seminarangebote, die Aspekte des Regierens in Mehrebenensystemen, der politischen Theorie, der politischen Soziologie und der vergleichenden Politikwissenschaft vertiefen. Die Studierenden wählen zwei Lehrveranstaltungen gemäß ihrer Interessenslage. |
Lern- und Qualifikationsziele | Das Modul dient der Wissensvertiefung in Bezug auf politikwissenschaftliche Theorien, Ansätze und Methoden zur Analyse von Problemlagen im Spezialisierungsbereich Demokratie, Staat und Gesellschaft. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | -- |