Name des Moduls | [319950] Erweitertes Forschungspraktikum | Bezeichnung des Moduls | MC3.4.a |
Studiengang | [032] - Chemie | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 45 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 105 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Jeweilige/r Leiter/in des Arbeitskreises |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Projektbericht (100 %) |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Das erweiterte Forschungspraktikum darf nicht in der Arbeitsgruppe stattfinden, in der das Projektmodul absolviert wird und in der die Masterarbeit angefertigt werden soll. Das Modul kann im Rahmen der freien Leistungspunkte im M.Sc. Chemie absolviert werden. |
Empfohlene Literatur | Literaturhinweise werden zu Beginn der Lehrveranstaltung gegeben. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | -- |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | -- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Erwerb von LP für Wahlpflichtmodule |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 032 M.Sc. Chemie: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Praktikum (7 SWS) |
Inhalte | Das Modul dient der praktischen Vertiefung in einem ausgewählten Forschungsbereich. Es handelt sich um eine angeleitete Forschungsarbeit unter Einbezug von Literaturdaten und experimentellen Arbeiten zu einem speziellen Thema der Chemie, das in die laufenden Forschungsarbeiten der anbietenden Institution eingebunden ist. Dazu gehört, dass die Studierenden sich in Themen, wie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, Umgang mit Fachliteratur oder forschendes Arbeiten vertiefend einarbeiten. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse in der Forschungslandschaft. Sie erlernen die Erarbeitung spezieller Techniken in einem Arbeitsgebiet der Chemie. Es wird die Möglichkeit geboten, die erlernten Techniken und wissenschaftlichen Regeln im Zuge einer ersten anleitenden Tätigkeit und der Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit anzuwenden. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | keine |