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Name des Moduls [150030] Einführung in die Morphologie und Lexikologie (Wort) Bezeichnung des Moduls B-GSW-102

Studiengang [767] - Germanist. Sprachwiss. ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 105 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 45 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

ProfessurinhaberIn Germanistische Linguistik mit Schwerpunkt Grammatik und Lexikon

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Klausur (100%)

Zusätzliche Informationen zum Modul

--

Empfohlene Literatur

--

Unterrichtssprache

--

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

keine

Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

--

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

067 LG/LR Deutsch: Voraussetzung für Module M-GSW-101 bis -11

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

067 LG und LR Deutsch, 667 B.A. Germanistik Kernfach, 667 B.A. Germanistik Ergänzungsfach, 767 B.A. Germanistische Sprachwissenschaft Ergänzungsfach: Pflichtmodul

952 BA-EF Linguistik: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

V (1 SWS ) + S (2 SWS )

Inhalte

Das Modul vermittelt einen breiten Überblick über die germanistische Morphologie und Lexikologie und umfasst die Teilgebiete Flexion, Wortbildung, Wortschatzkunde und lexikalische Semantik. Im Zentrum stehen die Bildung von Wortformen und Wörtern, die Charakterisierung des deutschen Wortschatzes und Methoden seiner Beschreibung.

Lern- und Qualifikationsziele

Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der deutschen Flexion und Wortbildung sowie der Charakteristika und Strukturierung des Wortschatzes und der Lexeme. Ein wesentliches Qualifikationsziel ist der Erwerb der Fähigkeit, die deutschen Lexeme auf allen Sprachsystemebenen analysieren und adäquat einsetzen zu können.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Zum Erreichen der Lern- und Qualifikationsziele ist eine aktive Erarbeitung der in der Veranstaltung geforderten Inhalte und Aufgaben erforderlich. Das kann die Übernahme von Aufgaben (z.B. Referat, Bearbeitung von Hausaufgaben, Lektüreaufgaben o.Ä.) einschließen, die zu Semesterbeginn festgelegt werden.

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