Name des Moduls | [89080] P10 - Zoologie 2 | Bezeichnung des Moduls | BB008 |
Studiengang | [026] - Biologie | ECTS Punkte | 6 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 105 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 75 | Dauer des Moduls | 2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 180 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Nowotny, Manuela |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Klausur zur V (100%), LN zum P: Protokolle (unbenotet) |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Das Bestehen der Klausur zur V ist Zulassungsvoraussetzung für das Praktikum. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | keine |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 026 B.Sc. Biologie: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | V: 2 SWS (WS) P: 3 SWS (SS) |
Inhalte | Die Studierenden lernen über die Vorlesung die komplexen Wechselwirkungen physiologischer Leistungen im Tier zu verstehen und organismische Prozesse in Zusammenhang mit tierischen Reaktionen und Umweltanpassungen einzuordnen. Neben dem Schwerpunkt auf vegetativen Prozessen, wie z.B. Osmoregulation, Atmung, Verdauung und Exkretion, sollen die Studierenden besonders ein Verständnis für die Gestalt und Funktion von Nervensystemen und Sinneswahrnehmungen entwickeln. |
Lern- und Qualifikationsziele | In ausgewählten Versuchen sollen die Studierenden im Praktikum physiologische und verhaltensbiologische Analysen durchführen. Sie werden den Umgang mit apparativ-technischen Hilfsmitteln erlernen und die Versuche unter Anleitung selbstständig durchführen und auswerten. Ein erster Einblick in die experimentellen Methoden der Versuchsdurchführung soll gegeben werden. Die Teilnahme am Praktikum setzt das erfolgreiche Absolvieren der Vorlesung voraus. Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme an dem Praktikum nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen mit. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | keine |