Name des Moduls | [87210] Ernährungskommunikation: Ernährungsbildungs- und -aufklärungsmaßnahmen | Bezeichnung des Moduls | BEW021 |
Studiengang | [320] - Ernährungswissenschaften | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Dawczynski |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Schriftliche Ausarbeitung der Projektplanung und mündliche Präsentation der Ergebnisse des Seminars als Projektvortrag (100 %) |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | keine |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Bachelorarbeit |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Wahlpflichtmodul, Aufbaumodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | V: 2 SWS S: 2 SWS |
Inhalte | Das Modul soll Kenntnisse über die Begriffe Ernährungskommunikation, -bildung und -aufklärung in Bezug auf gesellschaftlich relevante Themen vermitteln. Darauf aufbauend werden Elemente des Kommunikationsverhaltens/ der Gesprächsführung erlernt. Darüber hinaus sollen Vermittlungsstrukturen der Ernährungskommunikation, Methoden der Ernährungsbildung und Möglichkeiten der Ernährungsaufklärung erarbeitet werden. Die theoretischen Grundlagen werden in kleinen Teams durch Projekte (Planung, Konzipierung und Durchführung) unter dem Motto: „Essen geht uns alle etwas an“ für ausgewählte Zielgruppen (Kindergärten/Schulen, Bildungseinrichtungen für Erwachsene, öffentlichen Einrichtungen und anderen Institutionen) vertieft und angewandt. |
Lern- und Qualifikationsziele | Erwerb von Kenntnissen der zielgruppenspezifischen Ernährungskommunikation und -aufklärung, Grundstrukturen des Projektmanagements. Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme am Seminar nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen mit. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | keine |