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Name des Moduls [87090] Lebensmittelkunde Bezeichnung des Moduls BEW009

Studiengang [320] - Ernährungswissenschaften ECTS Punkte 10

Arbeitsaufwand für Selbststudium 180 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 120 Dauer des Moduls 2
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 300    

Modul-Verantwortliche/r

Böhm

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Klausur 1: Lebensmittelchemie und Lebensmittelrecht (40 %); Klausur 2: Lebensmitteltechnologie, Warenkunde und Lebensmittelhygiene (60 %)

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

keine

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

Wahlpflichtmodule

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Pflichtmodul, Grundmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

V: 8 SWS

Inhalte

Im Mittelpunkt der Vorlesung „Lebensmittel­che­mie/Lebensmittelrecht” (3 SWS im SS) stehen Grundlagen der Chemie der Lebensmittel, der Lebensmittelanalytik und der Beurtei­lung von Lebensmitteln auf der Basis lebensmittel­rechtlicher Bestimmungen. Neben der Vermittlung von Kenntnissen über wertgebende Lebensmittelinhaltsstoffe werden auch Kennzeichnungsfragen behandelt, unter anderem im Hin­blick auf gesundheitsbezogene Angaben.

Im Mittelpunkt der Vorlesung „Lebensmitteltechnologie und Warenkunde” (3 SWS im WS) stehen Produktions­prozesse von Lebensmit­teln und die dabei ablaufenden stofflichen Vorgänge physi­kalischer, chemischer und biolo­gischer Art. Ein Schwer­punkt liegt auf der Dar­stellung von Faktoren, die die Halt­barkeit von Lebensmit­teln beeinflus­sen.

Die Vorlesung „Lebensmittelmikrobiologie” (2 SWS im WS) widmet sich dem Ein­trag von biotischen Kontaminanten in die Nahrungskette und den daraus resultierenden Gefahren sowie der Hygie­nepraxis in lebensmittelverarbeitenden Betrieben.

Lern- und Qualifikationsziele

Im Mittelpunkt der Vorlesung „Lebensmittel­che­mie/Lebensmittelrecht“ (3 SWS im SS) stehen Grundlagen der Chemie der Lebensmittel, der Lebensmittelanalytik und der Beurtei­lung von Lebensmitteln auf der Basis lebensmittel­rechtlicher Bestimmungen. Neben der Vermittlung von Kenntnissen über wertgebende Lebensmittelinhaltsstoffe werden auch Kennzeichnungsfragen behandelt, unter anderem im Hin­blick auf gesundheitsbezogene Angaben.

Im Mittelpunkt der Vorlesung „Lebensmitteltechnologie und Warenkunde“ (3 SWS im WS) stehen Produktions­prozesse von Lebensmit­teln und die dabei ablaufenden stofflichen Vorgänge physi­kalischer, chemischer und biolo­gischer Art. Ein Schwer­punkt liegt auf der Dar­stellung von Faktoren, die die Halt­barkeit von Lebensmit­teln beeinflus­sen.

Die Vorlesung „Lebensmittelhygiene“ (2 SWS im WS) widmet sich dem Ein­trag von biotischen Kontaminanten in die Nahrungskette und den daraus resultierenden Gefahren sowie der Hygie­nepraxis in lebensmittelverarbeitenden Betrieben.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

keine

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