Name des Moduls | [87090] Lebensmittelkunde | Bezeichnung des Moduls | BEW009 |
Studiengang | [320] - Ernährungswissenschaften | ECTS Punkte | 10 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 180 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 120 | Dauer des Moduls | 2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Böhm |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Klausur 1: Lebensmittelchemie und Lebensmittelrecht (40 %); Klausur 2: Lebensmitteltechnologie, Warenkunde und Lebensmittelhygiene (60 %) |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | keine |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Wahlpflichtmodule |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Pflichtmodul, Grundmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | V: 8 SWS |
Inhalte | Im Mittelpunkt der Vorlesung „Lebensmittelchemie/Lebensmittelrecht” (3 SWS im SS) stehen Grundlagen der Chemie der Lebensmittel, der Lebensmittelanalytik und der Beurteilung von Lebensmitteln auf der Basis lebensmittelrechtlicher Bestimmungen. Neben der Vermittlung von Kenntnissen über wertgebende Lebensmittelinhaltsstoffe werden auch Kennzeichnungsfragen behandelt, unter anderem im Hinblick auf gesundheitsbezogene Angaben. Im Mittelpunkt der Vorlesung „Lebensmitteltechnologie und Warenkunde” (3 SWS im WS) stehen Produktionsprozesse von Lebensmitteln und die dabei ablaufenden stofflichen Vorgänge physikalischer, chemischer und biologischer Art. Ein Schwerpunkt liegt auf der Darstellung von Faktoren, die die Haltbarkeit von Lebensmitteln beeinflussen. Die Vorlesung „Lebensmittelmikrobiologie” (2 SWS im WS) widmet sich dem Eintrag von biotischen Kontaminanten in die Nahrungskette und den daraus resultierenden Gefahren sowie der Hygienepraxis in lebensmittelverarbeitenden Betrieben. |
Lern- und Qualifikationsziele | Im Mittelpunkt der Vorlesung „Lebensmittelchemie/Lebensmittelrecht“ (3 SWS im SS) stehen Grundlagen der Chemie der Lebensmittel, der Lebensmittelanalytik und der Beurteilung von Lebensmitteln auf der Basis lebensmittelrechtlicher Bestimmungen. Neben der Vermittlung von Kenntnissen über wertgebende Lebensmittelinhaltsstoffe werden auch Kennzeichnungsfragen behandelt, unter anderem im Hinblick auf gesundheitsbezogene Angaben. Im Mittelpunkt der Vorlesung „Lebensmitteltechnologie und Warenkunde“ (3 SWS im WS) stehen Produktionsprozesse von Lebensmitteln und die dabei ablaufenden stofflichen Vorgänge physikalischer, chemischer und biologischer Art. Ein Schwerpunkt liegt auf der Darstellung von Faktoren, die die Haltbarkeit von Lebensmitteln beeinflussen. Die Vorlesung „Lebensmittelhygiene“ (2 SWS im WS) widmet sich dem Eintrag von biotischen Kontaminanten in die Nahrungskette und den daraus resultierenden Gefahren sowie der Hygienepraxis in lebensmittelverarbeitenden Betrieben. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | keine |