Name des Moduls | [143590] Wissenschaftliches Arbeiten | Bezeichnung des Moduls | BGEO4.4 |
Studiengang | [039] - Geowissenschaften | ECTS Punkte | 3 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 60 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 90 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Professur für Hydrogeologie (Prof. Dr. Kai Uwe Totsche) |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Semesterbegleitende Leistungen (100%) (z.B. semesterbegleitende Hausarbeit, Seminarvortrag) |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Teilnahme am Seminar wird für ein erfolgreiches Bestehen der Modulprüfung dringend empfohlen. |
Empfohlene Literatur | keine |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Keine |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | Empfohlen: BGEO1.1 Einführung in die Geowissenschaften |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Keine |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 039 B.Sc. Geowissenschaften: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | V/Ü (1 SWS), S (1 SWS): Wissenschaftliches Arbeiten |
Inhalte | Formen wissenschaftlicher Publikationen. Das peer-review-System. Literaturrecherche in verschiedenen Datenbanken, Bibliotheken und online-Zugängen. Literaturrecherche. Hausarbeit und Vortrag zu geowissenschaftliches Thema. Anleitung zur Erarbeitung schriftlicher und mündlicher wissenschaftlicher Präsentation. Wiss. Diskussion. „Gute wissenschaftliche Praxis”. |
Lern- und Qualifikationsziele | Kenntnis der wichtigsten wissenschaftlichen Publikationsformen und Informationsquellen. Studierende werden befähigt, selbstständig nach geowissenschaftlicher Information und Literatur zu suchen. Die Sichtung und Auswahl geeigneter Grundlagen, Aufbereitung, sichere und freie Präsentation in vorgegebener Zeit sowie Diskussion eines geowissenschaftlichen Themas werden erlernt. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Keine |