Name des Moduls | [335630] E8 - Mikroevolution und Populationsgenetik der Pflanzen | Bezeichnung des Moduls | MEES013 |
Studiengang | [664] - Evol.Ecology a. System. | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Hellwig |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Protokoll zur Übung (100%) |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Die Belegung dieses Moduls wird für das 2. Fachsemester empfohlen. |
Unterrichtssprache | Das Modul findet in englischer Sprache statt. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | keine |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Wahlpflichtmodul/Aufbaumodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | V: 1 SWS Ü: 3 SWS |
Inhalte | Das Modul behandelt Mikroevolution und Populationsgenetik bei Pflanzen. In der Vorlesung wird speziell auf Artbildungsprozesse und populationsgenetische Aspekte eingegangen. Vertiefend behandelt werden dabei u.a. Hybridisierung, Anpassung (adaptive Radiation) und der Einfluss von Evolutionsfaktoren (z.B. Isolation, Ausbreitung von Mutationen) auf Populationen und Arten. In der Übung wird auf die wichtigsten, vorwiegend molekularen Methoden der Mikroevolutionsforschung eingegangen, und die Berechnung und Interpretation populationsgenetischer Parameter an geübt. |
Lern- und Qualifikationsziele | Kenntnisse über die wichtigsten Prozesse der Artbildung bei Pflanzen; Kenntnisse von den wichtigsten evolutiven Vorgängen in Pflanzenpopulationen; Kenntnisse populationsgenetischer Grundbegriffe; Fähigkeit, populationsgenetische Parameter teils computergestützt zu berechnen und zu interpretieren. Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme an der Übung nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen mit. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | keine |