Name des Moduls | [335600] E5 - Paläobiologie der Wirbeltiere | Bezeichnung des Moduls | MEES010 |
Studiengang | [664] - Evol.Ecology a. System. | ECTS Punkte | 10 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 180 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 120 | Dauer des Moduls | 2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Fischer MS |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Abschlussklausur zum Gesamtmodul (100%) |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Der Beginn dieses Moduls wird für das 2. Fachsemester empfohlen. |
Unterrichtssprache | Die Lehrveranstaltungen der Quartärpaläontologie finden in deutscher Sprache statt. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | keine |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Wahlpflichtmodul/Aufbaumodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | V: 2 SWS P: 2 SWS Ü: 4 SWS |
Inhalte | Das Modul erweitert die Kenntnisse zur Morphologie, Evolution und Paläobiologie der Wirbeltiere. Die Übungen vermitteln praktisch und theoretisch vertieftes Wissen über Schlüsselereignisse der Wirbeltierevolution (z.B. Landgang, Entstehung des Fliegens) und zeigen an gewählten Schwerpunkten wichtige anagenetischen Veränderungen in Strukturen und Funktionen auf. Dabei kommen auch originale Fossilien früher Tetrapoden zum Einsatz. Die Lehrveranstaltungen der Quartärpaläontologie geben spezielle Einblicke in die Forschungstätigkeit der Senckenberg Forschungsstation für Quartärpaläontologie in Weimar mit einem Schwerpunkt bei der Großsäugetierfauna in Schlüsselregionen Eurasiens und Nordamerikas. |
Lern- und Qualifikationsziele | Vertiefung des Wissens zur Morphologie, Phylogenie und Evolution der Wirbeltiere; Grundlagen paläontologischer Arbeitsmethoden. Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme an Praktikum und Übung nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen mit. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | keine |