Name des Moduls | [92310] Toxikologie | Bezeichnung des Moduls | BC2.4 |
Studiengang | [032] - Chemie | ECTS Punkte | 2 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 30 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 60 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Amelie Lupp |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Klausur (100 %) zum vermittelten Stoff aus der Vorlesung |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Bei erfolgreichem Absolvieren des Moduls BC2.4 Toxikologie sowie der Vorlesung mit Klausur "Spezielle Rechtsgebiete für Chemiker und andere Naturwissenschaftler (Rechtskunde)" (Veranstaltungsnummer 172163 im Sommersemester, Lehrender Dr. Jürgen Vitz) kann nach Antrag an das Prüfungsamt der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultät ein Zeugnis über die „Eingeschränkte Sachkunde für die Abgabe und Bereitstellung von gefährlichen Stoffen und Gemischen nach Anlage 2 der ChemVerbotsV mit Ausnahme von Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln” ausgestellt werden. |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Anfertigung der Bachelorarbeit |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | 2 SWS Vorlesung Toxikologie; |
Inhalte | Es wird eine Einführung in die allgemeine Toxikologie und in die Untersuchungsmethoden der Toxikologie gegeben. Giftstoffe, ihre Wirkungen im menschlichen Körper und Behandlungsmöglichkeiten sowie Probleme der Bewertung toxikologischer Untersuchungen werden behandelt. |
Lern- und Qualifikationsziele | Erste Hilfe bei Vergiftungen, allgemeine Toxikokinetik und Toxikodynamik, Toxikokinetik und Wirkmechanismus verschiedener spezieller Giftstoffe und Giftstoffklassen, wichtige Symptome und Behandlungsmöglichkeiten bei Vergiftungen, Struktur-Wirkungs-Beziehungen, Gifteinstufung, Abschätzung der Mutagenität und Teratogenität von Stoffen, Risikoabschätzung, Rückschlüsse vom Tierexperiment auf die Verhältnisse beim Menschen. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Keine |