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Name des Moduls [92310] Toxikologie Bezeichnung des Moduls BC2.4

Studiengang [032] - Chemie ECTS Punkte 2

Arbeitsaufwand für Selbststudium 30 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 30 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 60    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Amelie Lupp

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Klausur (100 %) zum vermittelten Stoff aus der Vorlesung

Zusätzliche Informationen zum Modul

Bei erfolgreichem Absolvieren des Moduls BC2.4 Toxikologie sowie der Vorlesung mit Klausur "Spezielle Rechtsgebiete für Chemiker und andere Naturwissenschaftler (Rechtskunde)" (Veranstaltungsnummer 172163 im Sommersemester, Lehrender Dr. Jürgen Vitz) kann nach Antrag an das Prüfungsamt der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultät ein Zeugnis über die „Eingeschränkte Sachkunde für die Abgabe und Bereitstellung von gefährlichen Stoffen und Gemischen nach Anlage 2 der ChemVerbotsV mit Ausnahme von Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln” ausgestellt werden.

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

Anfertigung der Bachelorarbeit

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

2 SWS Vorlesung Toxikologie;

Inhalte

Es wird eine Einführung in die allgemeine Toxikologie und in die Untersuchungsmethoden der Toxikologie gegeben. Giftstoffe, ihre Wirkungen im menschlichen Körper und Behandlungsmöglichkeiten sowie Probleme der Bewertung toxikologischer Untersuchungen werden behandelt.

Lern- und Qualifikationsziele

Erste Hilfe bei Vergiftungen, allgemeine Toxikokinetik und Toxikodynamik, Toxikokinetik und Wirkmechanismus verschiedener spezieller Giftstoffe und Giftstoffklassen, wichtige Symptome und Behandlungsmöglichkeiten bei Vergiftungen, Struktur-Wirkungs-Beziehungen, Gifteinstufung, Abschätzung der Mutagenität und Teratogenität von Stoffen, Risikoabschätzung, Rückschlüsse vom Tierexperiment auf die Verhältnisse beim Menschen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Keine

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