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Name des Moduls [142870] Umweltrecht für Geographen Bezeichnung des Moduls GEOG 440

Studiengang [050] - Geographie ECTS Punkte 6

Arbeitsaufwand für Selbststudium 120 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 2
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 180    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. R. Zech, Prof. Dr. M. Knauff (inhaltlich)

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Testat oder mündliche Prüfung (diese setzt sich zusammen aus Test Vorlesung „Umweltrecht” (1/3), Test Vorlesung „Einführung in das Recht der Erneuerbaren Energien (1/3), Test Vorlesung „Einführung in das Klimaschutzrecht (1/3).

Die Prüfungen werden veranstaltungsbezogen durchgeführt.
Das Prüfungsformat wird zu Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben.

Hinweis: Die Form der Wiederholungsprüfung kann von der Form der ersten Prüfung abweichen.

Zusätzliche Informationen zum Modul

050 M.Sc. Geographie: Es kann nur Modul GEOG 439 oder GEOG 440 absolviert werden. GEOG 440 kann im Spezialisierungsbereich „Biodiversität und Umweltschutz” des M. Sc. Geographie eingebracht werden.

Das Modul kann nur absolviert werden, sofern die o.g. Lehrveranstaltungen vom Fachbereich Rechtswissenschaften angeboten werden.

Ein Einstieg in das Modul ist in jedem Semester möglich.

Bei inhaltlichen oder prüfungsrelevanten Fragen zum Modul bitte direkt an die Rechtswissenschaften Prof. Knauff wenden.

Empfohlene Literatur

Geeignete Lehrbücher und aktuelle Literatur werden zu Beginn der Veranstaltung genannt.

Unterrichtssprache

Deutsch

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Keine

Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

keine

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

050 M. Sc. Geographie Schwerpunkt Klima- und Umweltwandel: LP zählen für eine mögliche Ausweisung der Spezialisierung (minor) Biodiversität und Umweltschutz.

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

050 M. Sc. Geographie Schwerpunkt Klima- und Umweltwandel: Wahlpflichtmodul

739 M. Sc Umwelt- und Georessourcenmanagement: Wahlpflichtmodul

532 M. Sc. Chemie-Energie-Umwelt: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Vorlesung (4 SWS), diese setzen sich zusammen aus Umweltrecht (2 SWS), Einführung in das Recht der erneuerbaren Energien (1 SWS) sowie in die Einführung des Umweltenergierechts (1 SWS)

 
Inhalte

Das Umweltrecht weist vielfältige Dimensionen auf. Die Veranstaltungen führen in die wesentlichen Grundlagen ein. Ein Schwerpunkt liegt vor dem Hintergrund der Energiewende auf dem Verhältnis von Umwelt und Energie. Im Einzelnen:

Umweltrecht (2 SWS): Die Vorlesung führt in das Umweltrecht ein. Behandelt werden das Allgemeine Umweltrecht einschließlich der europa- und verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie wichtige Bereiche des Besonderen Umweltrechts (insb. Immissionsschutz-, Naturschutz-, Abfall-, Wasser- und Bodenschutzrecht).

Einführung in das Recht der Erneuerbaren Energien (1 SWS): Gegenstand der Veranstaltung sind die rechtlichen Grundlagen der Nutzung erneuerbarer Energien im Strom-, Wärme und Verkehrssektor. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem EEG mit seinen Bezügen zum Verfassungs- und Europarecht sowie zum Energiewirtschaftsrecht.

Einführung in das Klimaschutzrecht (1 SWS): Gegenstand der Veranstaltung ist das Umweltenergierecht als Teilbereich des Klimaschutzrechts. Es umfasst als Querschnittsmaterie die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Wandel der Energieversorgung entsprechend der Notwendigkeiten des Klimaschutzes und dem schonenden Umgang mit Ressourcen steuern. Dazu gehören die Vorschriften für den Ausbau der erneuerbaren Energien in den Bereichen Elektrizität, Wärme/Kälte und Mobilität ebenso wie die Normen, mit denen eine Reduktion des Energieverbrauchs erreicht werden soll, etwa durch Energieeffizienz und -suffizienz.

Lern- und Qualifikationsziele

Die Studierenden kennen die Grundlagen des Umweltrechts und werden dadurch befähigt, bereichsspezifisch tatsächliche Problemstellungen rechtlich einzuordnen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Keine

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