Prüfungsnummer | 42130 |
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Studiengang | [052] - Erziehungswissenschaft |
Prüfungsversion | [-1] - besondere Verarb. |
Abschnitt | [G] - Grundstudium |
Kurztext | L 5a |
Drucktext | Vorbmod. Bildungswissen S |
Pflichtkennzeichen | [PF] - Pflichtfach |
Prüfungsform | [G] - generiert |
Prüfungsart | [MO] - Modul |
Art der Notengebung | [L6] - LA Vorb.modulnoten |
Inhalt und Qualifikationsziel | Innerhalb der Themenbereiche, die im Anhang der Staatsprüfungsordnung festgelegt sind, werden die Inhalte behandelt, die in der aktuell gültigen Prüfungsliteratur des jeweiligen Themenbereichs verankert sind. |
Lehr- und Lernformen | begleitetes Selbststudium |
Voraussetzungen für die Teilnahme | Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | Klausur (4 Stunden): In der Klausur ist ein schulrelevantes bildungswissenschaftliches Thema aus einem der im Anhang der Staatsprüfungsordnung festgelegten Bereiche zu bearbeiten. Der/die Kandidat/in gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm/ihr gewählten Bereich an. Drei Themen aus der Prüfungsliteratur des jeweiligen Themenbereichs werden gestellt. Ein Thema ist auszuwählen und zu bearbeiten. Bezüglich der Themenbereichswahl bzw. der Kombinationsmöglichkeiten von Themenbereichen im Rahmen der schriftlichen Staatsexamensprüfung in den Bildungswissenschaften sind die verbindlichen Vorgaben des Anhangs der Staatsprüfungsordnung zu beachten. |