Zur Seitennavigation oder mit Tastenkombination für den accesskey-Taste und Taste 1 
Zum Seiteninhalt oder mit Tastenkombination für den accesskey und Taste 2 
Prüfungsnummer 42130
Studiengang [052] - Erziehungswissenschaft
Prüfungsversion [-1] - besondere Verarb.
Abschnitt [G] - Grundstudium
Kurztext L 5a
Drucktext Vorbmod. Bildungswissen S
Pflichtkennzeichen [PF] - Pflichtfach
Prüfungsform [G] - generiert
Prüfungsart [MO] - Modul
Art der Notengebung [L6] - LA Vorb.modulnoten
Inhalt und Qualifikationsziel

Innerhalb der Themenbereiche, die im Anhang der Staatsprüfungsordnung festgelegt sind, werden die Inhalte behandelt, die in der aktuell gültigen Prüfungsliteratur des jeweiligen Themenbereichs verankert sind.

Lehr- und Lernformen

begleitetes Selbststudium

Voraussetzungen für die Teilnahme

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Klausur (4 Stunden): In der Klausur ist ein schulrelevantes bildungswissenschaftliches Thema aus einem der im Anhang der Staatsprüfungsordnung festgelegten Bereiche zu bearbeiten. Der/die Kandidat/in gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm/ihr gewählten Bereich an. Drei Themen aus der Prüfungsliteratur des jeweiligen Themenbereichs werden gestellt. Ein Thema ist auszuwählen und zu bearbeiten.

Bezüglich der Themenbereichswahl bzw. der Kombinationsmöglichkeiten von Themenbereichen im Rahmen der schriftlichen Staatsexamensprüfung in den Bildungswissenschaften sind die verbindlichen Vorgaben des Anhangs der Staatsprüfungsordnung zu beachten.

Impressum | Datenschutzerklärung