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Name des Moduls [42130] Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften - schriftliche Prüfung Bezeichnung des Moduls L 5a

Studiengang [052] - Erziehungswissenschaft ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium ca. 146 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden mind. 4 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

Studiengangsverantwortliche/r;
alle vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer/innen

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Klausur (4 Stunden): In der Klausur ist ein schulrelevantes bildungswissenschaftliches Thema aus einem der im Anhang der Staatsprüfungsordnung festgelegten Bereiche zu bearbeiten. Der/die Kandidat/in gibt bei der Meldung zur Prüfung den von ihm/ihr gewählten Bereich an. Drei Themen aus der Prüfungsliteratur des jeweiligen Themenbereichs werden gestellt. Ein Thema ist auszuwählen und zu bearbeiten.

Bezüglich der Themenbereichswahl bzw. der Kombinationsmöglichkeiten von Themenbereichen im Rahmen der schriftlichen Staatsexamensprüfung in den Bildungswissenschaften sind die verbindlichen Vorgaben des Anhangs der Staatsprüfungsordnung zu beachten.

Zusätzliche Informationen zum Modul

Zum WiSe 2018/19 haben sich die Module im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium geändert.

Alt sind die Module „L 1 Pädagogische und psychologische Grundlagen des Lehrens”, „L 2 Grundlagen der Schulpädagogik”, „L 3 Diagnostizieren - Innovieren- Evaluieren”, „L4 Pädagogische Fallanalysen”, „L 5 Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft schriftlich”, und L 6 Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft mündlich”.

Neu ab WiSe 2018/19 sind die Module „L 1a Bildungswissenschaftliche Grundlagen”, „L 2a Einführung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche”, „L 3a Schulpraktische Studien”, „L 4a Vertiefung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche”, „L 5a Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften - schriftliche Prüfung” und „L 6a Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften - mündliche Prüfung”.

Für alle bereits vor dem 01.10.2018 im Lehramtsstudium an der Friedrich-Schiller-Universität eingeschriebenen Studierenden behalten die Modulbeschreibungen L1-7 ihre Gültigkeit! Es besteht die Möglichkeit von den bestehenden L1-7–Modulen in die neuen L1a-7a–Module zu wechseln. Ein Wechsel wird jedoch nicht empfohlen. Der Antrag auf Wechsel wird im Prüfungsamt (ASPA) gestellt. Das ASPA ist für die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen zuständig. Hierzu gelten entsprechende Anerkennungsregelungen (s. https://www.teach.uni-jena.de/spumedia/JMLB_Neuorganisation+Module_InformationStudierende_Stand20180925.pdf, Abschnitt III.). Die Antragstellung wird bis zum 31.12.2018 erbeten.

Empfohlene Literatur

siehe aktuelle Prüfungsliteraturlisten

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

begleitetes Selbststudium

Inhalte

Innerhalb der Themenbereiche, die im Anhang der Staatsprüfungsordnung festgelegt sind, werden die Inhalte behandelt, die in der aktuell gültigen Prüfungsliteratur des jeweiligen Themenbereichs verankert sind.

Lern- und Qualifikationsziele

Die Studierenden verfügen über allgemeines und berufsfeldbezogenes bildungswissenschaftliches Wissen aus einem der im Anhang der Staatsprüfungsordnung festgelegten Themenbereiche. Sie können dieses Wissen unter Berücksichtigung von Fallbeispielen, praktischen Erfahrungen in Fachkontexten sowie möglichen Konsequenzen für die Lehrer/innenprofessionalisierung reflektieren. Die Kompetenzen der Kandidaten/-innen werden - thematisch auf die vom/von der Kandidaten/-in ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt - unter Heranziehung des in § 3 Abs. 4 (für Gymnasium) und § 4 Abs. 4 (für Regelschule) genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet.

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