Name des Moduls | [42110] Schulpraktische Studien | Bezeichnung des Moduls | L3a |
Studiengang | [052] - Erziehungswissenschaft | ECTS Punkte | 10 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 240 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Lehrstuhl für Schulpädagogik und Unterrichtsforschung, Lehrstuhl Pädagogische Psychologie |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Planung, Durchführung und Reflexion sowie schriftliche Dokumentation einer Beobachtung eines eigenen Unterrichtsversuchs (benotet, 50% der Modulnote). Die anderen 50% der Modulnote bildet eine Fallanalyse aus der eigenen Unterrichtspraxis. Jede Modulteilprüfung muss mindestens bestanden sein. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Die Modulnote geht in die Berechnung der Endnote für das bildungswissenschaftliche Begleitstudium ein. Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme an den Seminaren nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Dozentinnen/Dozenten zu Beginn der Lehrveranstaltungen mit.
Zum WiSe 2018/19 haben sich die Module im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium geändert. Alt sind die Module „L 1 Pädagogische und psychologische Grundlagen des Lehrens”, „L 2 Grundlagen der Schulpädagogik”, „L 3 Diagnostizieren - Innovieren- Evaluieren”, „L4 Pädagogische Fallanalysen”, „L 5 Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft schriftlich”, und L 6 Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft mündlich”. Neu ab WiSe 2018/19 sind die Module „L 1a Bildungswissenschaftliche Grundlagen”, „L 2a Einführung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche”, „L 3a Schulpraktische Studien”, „L 4a Vertiefung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche”, „L 5a Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften - schriftliche Prüfung” und „L 6a Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften - mündliche Prüfung”. Für alle bereits vor dem 01.10.2018 im Lehramtsstudium an der Friedrich-Schiller-Universität eingeschriebenen Studierenden behalten die Modulbeschreibungen L1-7 ihre Gültigkeit! Es besteht die Möglichkeit von den bestehenden L1-7–Modulen in die neuen L1a-7a–Module zu wechseln. Ein Wechsel wird jedoch nicht empfohlen. Der Antrag auf Wechsel wird im Prüfungsamt (ASPA) gestellt. Das ASPA ist für die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen zuständig. Hierzu gelten entsprechende Anerkennungsregelungen (s. https://www.teach.uni-jena.de/spumedia/JMLB_Neuorganisation+Module_InformationStudierende_Stand20180925.pdf, Abschnitt III.). Die Antragstellung wird bis zum 31.12.2018 erbeten.
|
Empfohlene Literatur | Wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | Empfohlen wird der Abschluss des Moduls L 2a |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Modul L 4a |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | S: Begleitveranstaltung „Lehrer/innenhandeln im Unterricht” (2 SWS) |
Inhalte | In den beiden bildungswissenschaftlichen Begleitseminaren des Praxissemesters mit den thematischen Schwerpunkten „Lehrer/innenhandeln im Unterricht“ und „Individuelle Förderung“ werden grundlegende Kenntnisse zu beiden Themenbereichen vermittelt. Die Kenntnisse dienen dazu, während des Praxissemesters das eigene Handeln im Schulkontext auf verschiedenen Ebenen (Unterricht, Kollegium, Eltern, Schüler/innen) zu reflektieren. Dabei geht es um die systematische Beobachtung, Planung und Analyse von Interaktionen zwischen schulischen Akteuren (Schüler/innen, Lehrer/innen, pädagogisches Personal, Eltern) in unterschiedlichen Settings (Unterricht, Beratungsgespräche). |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Studierenden können Unterricht analysieren, planen, durchführen und reflektieren. Ein inhaltlicher Schwerpunkt liegt dabei auf der Gestaltung der Lehrer/innen-Schüler/innen-Interaktion unter Berücksichtigung der Heterogenität der Schüler/innenschaft. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Parallele Durchführung des Praxissemesters und regelmäßige Teilnahme an den Begleitseminaren |